Allgemeine Nutzungsbedingungen DF Deutsche Fiskal

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der DF Deutsche Fiskal GmbH („Deutsche Fiskal“) für die cloudbasierte Softwarelösung „Fiskal Cloud“

Die unter fiskaly.com und sub-domains erreichbaren Websiten (gemeinsam die „Website“) wird von der fiskaly GmbH, FN 504484p, Mariahilfer Straße 36/5 (4.OG), 1070 Wien (der „Betreiber“) betrieben.

1  Anwendungsbereich

1.1.

DF Deutsche Fiskal GmbH („Deutsche Fiskal“) ist Anbieterin einer cloudbasierten Softwarelösung, die der Einhaltung steuerrechtlicher Anforderungen an den Betrieb von elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen (elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 1 Kassensicherungsverordnung, „EAS“) dient. Deutsche Fiskal stellt diese cloudbasierte Softwarelösung – „Fiskal Cloud“ – Gewerbetreibenden („Kunden“) zur Integration in deren innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland („Vertragsgebiet“) genutzte EAS als Cloud Service entgeltlich zum Abruf bereit.

Ergänzend bietet Deutsche Fiskal eine hardwarebasierte Offline-Lösung an („Fiskal Cloud Offline“), mittels derer Kunden die zentralen Services des Webportals von Fiskal Cloud (ohne Online-TSE) innerhalb ihrer Organisation auch mit Sonderstandorten oder Standorten ohne permanente Online-Verbindung in einer einheitlichen Infrastruktur nutzen können.

Als optionale Erweiterung der Funktionalitäten der Fiskal Cloud bietet Deutsche Fiskal eine cloudbasierte Archivlösung nebst Speicherplatz – „Fiskal Cloud Archiv“ – an, mit der die Fiskal Cloud Daten in ein Langzeitarchiv gemäß den steuerrechtlichen Anforderungen überführt werden können.

Zur Unterstützung bei Integration und Nutzung von Fiskal Cloud bietet Deutsche Fiskal Kunden in individuellen Online-Workshops technische Beratung zur Anbindung ihrer Software an die Fiskal Cloud, Inbetriebnahme und Rollout an, sowie Zugriff auf das Fiskal Cloud Development-Portal, über das Kunden bei Bedarf Fiskal Cloud in einer Testumgebung nutzen können („Fiskal Cloud Consulting“).

 

1.2.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die entsprechenden Geschäftsbeziehungen der Deutsche Fiskal mit ihren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.3.

Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als Deutsche Fiskal ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Deutsche Fiskal in Kenntnis der Bedingungen des Kunden Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.

 

2  Bereitstellung der Vertragsprodukte und Dokumentationen

2.1.

Nach Maßgabe der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung stellt Deutsche Fiskal Fiskal Cloud, Fiskal Cloud Archiv und Fiskal Cloud Offline (nachfolgend jeweils einzeln als ein „Vertragsprodukt“, gemeinsam auch als die „Vertragsprodukte“ bezeichnet) über Server zur Verfügung, die mittels internetfähigen EAS und Internetanbindung, die jeweils kundenseitig bereitzustellen sind, für Kunden erreichbar sind. Die Server befinden sich in einem Rechenzentrum der Firma D-Trust GmbH in Berlin sowie der Microsoft Deutschland GmbH in Frankfurt am Main und Berlin. Die zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen Systemvoraussetzungen von EAS für die Nutzung der Vertragsprodukte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zur jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

2.2.

Nach Abschluss eines Vertrags über die Bereitstellung von Fiskal Cloud erhält der Kunde persönliche Zugangsdaten zum Fiskal Cloud Self-Service-Portal („Fiskal Cloud Portal“) für einen initialen Administrator, mit dem der Kunde Fiskal Cloud nutzen kann. Die für die Zwecke des Kunden zur Nutzung der Fiskal Cloud notwendigen Einrichtungen im Fiskal Cloud Portal (z.B. Einrichtung der gewünschten Organisationsstrukturen) obliegen dem Kunden. Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung der Vertragsprodukte durch Unbefugte zu verhindern.

2.3.

Deutsche Fiskal wird dem Kunden eine Dokumentation über die Benutzung der Vertragsprodukte in Form einer API Dokumentation (basierend auf dem OpenAPI Standard), eines Integrationsbeispiel-Codes (Java) sowie einer Online-Hilfe samt Online Benutzerdokumentation (bestehend aus Integrations- und Implementierungsleitfaden, Fiskal Cloud Portal Dokumentation sowie Installationsbeschreibung Fiskal Cloud Connector) („Dokumentation“) zur Verfügung stellen. Kunde ist zur Weitergabe der Dokumentation an Dritte nicht berechtigt und hat diese vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

2.4.

Fiskal Cloud enthält eine technische Sicherheitseinrichtung ("TSE"), die der Zertifizierung bedarf. Die TSE wird von einem spezialisierten deutschen Anbieter für Technologie-Sicherheitsleistungen zur Verfügung gestellt („Bereitsteller der TSE“). Die TSE bedarf nach der bereits erfolgten initialen Gesamtzertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik regelmäßig (derzeit alle fünf Jahre) einer Rezertifizierung. Für die erforderliche Rezertifizierung ist der Bereitsteller der TSE verantwortlich. Der Bereitsteller der TSE hat sich gegenüber Deutsche Fiskal verpflichtet, die Zertifizierungen eigenverantwortlich vorzunehmen. Deutsche Fiskal haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerung der Bereitstellung der Vertragsprodukte, soweit diese durch nicht rechtzeitige Belieferung durch den Bereitsteller der TSE verursacht wurden und nicht von Deutsche Fiskal zu vertreten sind. Kann Deutsche Fiskal wegen nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Bereitsteller der TSE die Vertragsprodukte nicht bereitstellen, wird Deutsche Fiskal dies dem Kunden unverzüglich mitteilen und einen Termin bezeichnen, zu dem die Leistungserbringung voraussichtlich wieder möglich sein wird. Ist die Leistungserbringung auch innerhalb der neuen Frist nicht möglich, ist Deutsche Fiskal berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Von Kunde bereits erbrachte Gegenleistungen wird Deutsche Fiskal unverzüglich erstatten. Entsprechendes gilt bei Eintreten sonstiger nicht von Deutsche Fiskal zu vertretender Umstände, die die Leistungserbringung für Deutsche Fiskal unmöglich macht.

2.5.

Im Rahmen von Fiskal Cloud Consulting erhält der Kunde lediglich Zugriff auf die Testumgebung, in der er die Vertragsprodukte nach Maßgabe des Consulting-Vertrags nutzen kann.

3  MITWIRKUNG VON KUNDE

3.1.

Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung der Vertragsprodukte in seiner Sphäre notwendigen Voraussetzungen zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten. Insbesondere ist Kunde zur Erfüllung und Aufrechterhaltung der in der Leistungsbeschreibung Fiskal Cloud bestimmten technischen Anforderungen von Fiskal Cloud verpflichtet; insbesondere erfordern die Bedingungen der Zertifizierung und der ordnungsgemäße Betrieb der Fiskal Cloud die Umsetzung eines Umgebungsschutzkonzeptes, das den Schutz der zertifizierten SMAERS-Komponente sicherstellen soll; der Kunde hat Sorge zu tragen, die Anforderungen an den Umgebungsschutz umzusetzen.

3.2.

Solange Deutsche Fiskal aufgrund der Nichterfüllung einer Mitwirkungspflicht des Kunden ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann, ist Deutsche Fiskal von ihrer Pflicht zur Leistungserbringung frei. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung bleibt bestehen.

 

4  VERGÜTUNG

4.1.

Soweit nicht anders angegeben, sind alle vertraglich vereinbarten Entgelte mit ihrem Nettowert beziffert und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

4.2.

Der Kunde erhält über die jeweiligen Beträge Rechnungen auf Papier oder in elektronischer Form. In Rechnung gestellte Beträge sind nach Erhalt einer prüffähigen und zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung binnen vierzehn Tagen zu zahlen.

4.3.

Als Basis der Rechnungstellung und zur Nachverfolgung der Nutzung stellt Deutsche Fiskal Nutzungsberichte auf Monats- und Jahresbasis in elektronischer Form zur Verfügung.

4.4.

Im Falle strittiger Rechnungspositionen (z.B. bei Differenzen hins. Menge oder Preis) sind die berechneten Beträge jeweils insoweit fristgerecht zu begleichen, als sie unstrittig sind. Rechnungskorrekturen zugunsten des Kunden können nach Wahl der Deutsche Fiskal mittels Gutschrift über den Differenzbetrag oder im Wege der Rechnungsberichtigung erfolgen.

4.5.

Deutsche Fiskal ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten die vertraglich vereinbarte Vergütung zu ändern, sofern dies aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Umstände (z.B. bei Änderung der Betriebskosten für Server und andere Infrastruktur, der Kosten für Zertifizierungen o. Ä.) erforderlich und dem Kunden zumutbar ist. Kostensteigerungen werden, soweit möglich, mit Kostensenkungen in anderen Bereichen saldiert. Der Kunde kann von Deutsche Fiskal eine Begründung zur Preisänderung verlangen. Kündigt Deutsche Fiskal eine nicht nur unerhebliche Preisänderung (> 15%) an, so hat der Kunde das Recht, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsankündigung den Vertrag über die Bereitstellung des Vertragsprodukts außerordentlich zu kündigen mit Wirkung zu dem Zeitpunkt, zu dem anderenfalls die angekündigte Änderung wirksam werden würde.

 

5  NUTZUNGSRECHTE

5.1.

Nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags erhält der Kunde das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Vertragsprodukte nebst zugehöriger Dokumentation während der Laufzeit des Vertrags innerhalb des Vertragsgebiets für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.

5.2.

Die Nutzung der Vertragsprodukte außerhalb des Vertragsgebiets ist untersagt und stellt einen wichtigen Grund dar, der Deutsche Fiskal zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.

5.3.

Der Kunde verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Nutzung der Vertragsprodukte sämtliche etwaig anwendbaren gesetzlichen Exportkontrollbestimmungen einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren sicherzustellen, dass in die Vertragsabwicklung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen involviert sind oder hierdurch gefördert werden, die in den Sanktionslisten der Europäischen Union und der Vereinten Nationen (insb. den VO (EG) Nr. 881/2002; VO (EG) Nr. 2580/2001; VO (EU) Nr. 753/2011) aufgeführt sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in den Sanktionslisten anderer Regierungen aufgeführt sind, sofern diese nicht unilateral über die VN- oder EU-Sanktionen hinausgehen. Der Kunde versichert weiter, dass weder er selbst noch einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Gesellschafter auf einer solchen Sanktionsliste gelistet ist, er nicht einer darauf befindlichen Person, Organisation oder Einrichtung untersteht oder deren Teilhaber ist. Sollte sich dies während der Dauer des Vertrages ändern, ist der Kunde verpflichtet, Deutsche Fiskal hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Deutsche Fiskal ist in einem solchen Fall jederzeit berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen bzw. hiervon zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. Deutsche Fiskal und der Kunde sind sich darüber einig, dass eine wirksame Exportkontrolle durch den Kunden eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung des Vertrags ist. Die Parteien verstehen daher einen Verstoß gegen exportkontrollrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung von Fiskal Cloud stets als eine schwerwiegende Verletzung der Interessen von Deutsche Fiskal. Dies gilt auch dann, wenn der Verstoß von Dritten herbeigeführt worden ist und der Kunde diesen Verstoß zu vertreten hat oder sich zurechnen lassen muss. Der Kunde ist verpflichtet, Deutsche Fiskal von allen hierdurch entstehenden Ansprüchen Dritter freizustellen und Deutsche Fiskal Ersatz für sonstige Aufwendungen und Schäden, seien es materielle oder immaterielle, insbesondere auch Bußgeld- oder Strafzahlungen, zu leisten, die durch Nichteinhaltung exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen entstehen.

 

6  MÄNGELHAFTUNG

Soweit hinsichtlich vertragsgegenständlicher Leistungen der Deutsche Fiskal Mietrecht Anwendung findet, ist die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von Deutsche Fiskal für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen. Die Regelung in Ziffer 8 der AGB bleibt hiervon unberührt.

7  RECHTE DRITTER

7.1.

Deutsche Fiskal wird dafür Sorge tragen, dass die Vertragsprodukte frei von Schutzrechten Dritter sind, die die vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen.

7.2.

Nehmen Dritte Kunde dennoch wegen Verletzung eines Schutzrechts durch die Verwendung der Vertragsprodukte in Anspruch, so hat Kunde Deutsche Fiskal hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Deutsche Fiskal wird die Ansprüche nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich beenden. Kunde räumt Deutsche Fiskal die alleinige Befugnis ein, über die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen zu entscheiden und wird Deutsche Fiskal die notwendigen Vollmachten im Einzelfall erteilen.

7.3.

Liegt eine Schutzrechtsbeanstandung vor, für die Deutsche Fiskal haftet, wird Deutsche Fiskal die Ursache für die Schutzrechtsbeanstandung innerhalb angemessener Frist beheben. Dies geschieht nach Wahl von Deutsche Fiskal, indem sie entweder das Recht erwirkt, das Vertragsprodukt weiterhin benutzen zu dürfen, oder es in zumutbarem Umfang ändert oder ersetzt.

 

8  HAFTUNGSMAßSTAB UND -BEGRENZUNG

8.1.

Deutsche Fiskal haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist sowie für Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt.

8.2.

Deutsche Fiskal haftet für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch ihre gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten unbeschränkt.

8.3.

Deutsche Fiskal haftet im Falle leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

8.4.

Deutsche Fiskal haftet im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

8.5.

Wesentliche Vertragspflichten im vorbezeichneten Sinne sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.6.

Im Rahmen von Ziffer 8.3 haftet Deutsche Fiskal nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.

8.7.

Soweit die Parteien individuell eine Haftungshöchstsumme vereinbaren, ist die verschuldensabhängige Haftung von Deutsche Fiskal im Sinne der Ziffern 8.3 und 8.4 auf die vereinbarte Summe begrenzt.

8.8.

Im Übrigen ist jede sonstige verschuldensabhängige Haftung der Deutsche Fiskal ausgeschlossen.

8.9.

Mitverschulden des Kunden hinsichtlich Schadensentstehung, Schadensabwendung und -minderung ist anzurechnen. Insbesondere für den Verlust von Daten haftet Deutsche Fiskal insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, ihm obliegende angemessene Datensicherungen durchzuführen und sicherzustellen, dass die Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

9  HÖHERE GEWALT

9.1.

Soweit sich aus höherer Gewalt ein Hindernis für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ergibt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit. Vereinbarte Termine verschieben sich um den der Fortdauer des Leistungshindernisses entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Die von der höheren Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich darüber informieren. Die Parteien werden unverzüglich das weitere Vorgehen abstimmen.

9.2.

Als höhere Gewalt gelten betriebsfremde, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführte Ereignisse, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sind, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen ihrer Häufigkeit in Kauf zu nehmen sind.

 

10  DATENSCHUTZ, NICHT PERSONENBEZOGENE DATEN

10.1.

Sollten im Rahmen der Durchführung des Vertrages personenbezogene Daten erhoben werden, so stellen die Parteien sicher, dass insoweit geltende datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.

10.2.

Soweit Deutsche Fiskal personenbezogene Daten von Kunde erhält, wird Deutsche Fiskal diese ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten und auf Verlangen von Kunde dauerhaft löschen oder an Kunde herausgeben. Kunde agiert insoweit als Auftraggeber und Deutsche Fiskal als Auftragnehmer im Sinne von Art. 28 DS-GVO. Die Parteien schließen gemäß den Vorgaben von Art. 28 DS-GVO eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung.

10.3.

Deutsche Fiskal darf nicht personenbezogene Daten über die Nutzung der Vertragsprodukte, insbesondere statistische Daten, für eigene Zwecke nutzen, kopieren, verbreiten und offenlegen, insbesondere zur Erstellung von Benchmark Reports (Vergleichsindexe), Überwachung und Optimierung der Vertragsprodukte und der ihnen zugrundeliegenden Infrastruktur sowie zur Nutzung mit anderen Programmen von Deutsche Fiskal.

 

11  VERTRAULICHKEIT

11.1.

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse und Informationen nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen,

  • die zum Zeitpunkt des Empfangs bereits öffentlich bekannt sind, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht,
  • die dem Empfänger bereits bekannt waren oder danach unabhängig vom Vertrag selbstständig entwickelt oder entdeckt oder ihm von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch Vertraulichkeitsverpflichtungen verletzt wurden,
  • deren Veröffentlichung die andere Partei ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat,
  • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.

11.2.

Die Parteien verpflichten sich, mit den für sie bei der Durchführung des Vertrags tätigen Mitarbeitern und Beauftragten entsprechende Regelungen zu vereinbaren, um der in dieser Ziffer 11 getroffenen Vereinbarung Geltung zu verschaffen.

 

12  VERTRAGSLAUFZEITEN UND KÜNDIGUNGSRECHTE

12.1.

Vertragslaufzeiten und ordentliche Kündigungsrechte werden jeweils gesondert vereinbart. Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen, bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die jeweils andere Partei insbesondere auch dann vor, wenn

  • eine der Parteien im erheblichen Umfang und mehrmals ihre vertraglichen Verpflichtungen verletzt hat und die andere Partei sie erfolglos abgemahnt oder eine zur Abhilfe bestimmte Frist gesetzt hat; einer Abmahnung und eines Abhilfeverlangens mit Fristsetzung bedarf es nicht, sofern die verletzende Partei die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder das Vertrauensverhältnis der Parteien so schwerwiegend gestört ist, dass eine sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist,
  • über das Vermögen einer Partei die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
  • bei einer der Parteien ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Sinne der §§  17  –  19 InsO vorliegt,
  • sich die Vermögensverhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass mit einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht mehr gerechnet werden kann, auch wenn ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Sinne von §§ 17 – 19 InsO nicht vorliegt.

12.2.

Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform, Textform ist nicht ausreichend.

 

13  ÄNDERUNG REGULATORISCHER ANFORDERUNGEN

Die Vertragsprodukte sollen Kunden zur Einhaltung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden regulatorischen Anforderungen an die Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen in EAS für einen gleichmäßigen Steuervollzug dienen. Sofern sich diese regulatorischen Anforderungen während der Laufzeit des Vertrags für eine Partei unzumutbar verändern, werden sich die Parteien unverzüglich über das weitere Vorgehen abstimmen, insbesondere darüber, wie Leistung und Gegenleistung abzuändern wären, um den geänderten Anforderungen zu genügen. Steht fest, dass die Parteien keine Einigung über das weitere Vorgehen erzielen, kann jede Partei diesen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich kündigen.

 

14  AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG, ABTRETUNG

14.1.

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte von Kunde unberührt.

14.2.

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegenüber Deutsche Fiskal wird ausgeschlossen.

 

15  ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

15.1.

Deutsche Fiskal darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine öffentliche Referenzliste aufnehmen.

15.2.

Deutsche Fiskal ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

15.3.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin, Deutschland.

15.4.

Kunde erhält auf Wunsch eine englische Fassung des Vertrags sowie der AGB. Die englische Fassung dient lediglich Informationszwecken. Für die rechtlichen Wirkungen zwischen den Parteien ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.