Italien: Erfassung von Gebühren bei elektronischem Zahlungsprozess

Victoria Waba, Content Marketing Manager
Victoria Waba
Content Marketing Manager
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Das italienische Haushaltsgesetz vom 30. Dezember sieht Änderungen ab 1. Januar 2026 vor. Inkludiert ist der Einsatz von Technologien, die Datensicherheit, Unveränderbarkeit und die Integration der Gebührenerfassung mit elektronischen Zahlungen gewährleisten. Hardware/Software für elektronische Zahlungen muss mit Geräten verbunden werden, die Gebührendaten (corrispettivi) erfassen, speichern und übermitteln. Technische Spezifikationen für die Software-Fiskalisierung folgen in Kürze.