Crea y Crece Gesetz: Technische Anforderungen für die B2B-E-Rechnung

Camille Mendonça, Fiskalisierungs-Expertin Spanien
Camille MendonçaFiskalisierungs-Expertin Spanien
6 min Lesezeit

Heute wurde das Königliche Dekret 238/2026 vom 26. März veröffentlicht. Es legt die Rechtsregelung für die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Freiberuflern sowie die Anforderungen an Austauschplattformen im Rahmen des Crea y Crece Gesetzes fest.

Mit diesem Schritt ist die B2B-E-Rechnung kein allgemeines Konzept mehr, sondern ein konkreter technischer Rahmen. Dies hat direkte Auswirkungen auf Unternehmen und deren Prozesse sowie auf Entwickler und Anbieter von Abrechnungssoftware, welche die technische Verantwortung für die Anpassung der Systeme übernehmen.

Dieser Artikel fasst klar zusammen, was dieses Königliche Dekret impliziert, welche technischen Anforderungen es einführt und was die nächsten Schritte sind.

Was regelt dieses Königliche Dekret?

Dieses Dekret zeigt den Rahmen des Crea y Crece Gesetzes. Es definiert die technischen Pflichten für die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen zwischen Unternehmen und Freiberuflern in Spanien, die Interoperabilitätsbedingungen, die Anforderungen an Austauschplattformen, die Rückverfolgbarkeit sowie die mit jeder Rechnung verbundenen Statusmeldungen sowie deren Aufbewahrung und Zugänglichkeit.

Das übergeordnete Ziel ist die Förderung eines Ökosystems, in dem B2B-Rechnungen digital, rückverfolgbar und verifizierbar sind.

Technische Kernanforderungen für die B2B-E-Rechnung

Das Dekret konkretisiert die technischen Anforderungen, die B2B-E-Rechnungssysteme und -softwares erfüllen müssen:

  • Strukturierte und interoperable Formate: Die Software muss strukturierte elektronische Formate unterstützen, die einen automatischen Austausch ermöglichen (nicht nur PDFs).
  • Integrität und Authentizität: Rechnungen müssen die Unversehrtheit des Inhalts, die Authentizität des Ausstellers und die Rückverfolgbarkeit des Dokuments garantieren.
  • Interoperabilität zwischen öffentlichen und privaten Plattformen: Ein kritischer Punkt für Softwareanbieter: Es reicht nicht aus, Rechnungen nur auszustellen; der korrekte Datenaustausch mit Dritten muss gewährleistet sein.
  • Statusmeldungen im Lebenszyklus der Rechnung: Die Verordnung führt obligatorische Statusmeldungen ein oder verstärkt diese: ausgestellt, übermittelt, angenommen/abgelehnt und bezahlt. Dies beeinflusst die Geschäftsprozesse und die technische Architektur der Software.
  • Aufbewahrung, Zugriff und Lesbarkeit: Rechnungen müssen mit rechtlichen Garantien und ständiger Verfügbarkeit archiviert werden.

Direkte Auswirkungen für Entwickler und Softwareanbieter

Dieses Dekret hat eine zentrale Bedeutung für den Markt: Wenn Sie Abrechnungssoftware, ERP- oder POS-Systeme entwickeln, muss Ihr Produkt strukturell auf die B2B-E-Rechnung vorbereitet sein – nicht nur als optionales Extra.

Hier liegt das große Risiko für das Jahr 2026: Punktuelle Lösungen zu bauen, ohne die Koexistenz mit Verifactu, NaTicket oder TicketBAI zu berücksichtigen.

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