
B2B-E-Rechnung in Spanien: Leitfaden für Anbieter von Rechnungssoftware
Die B2B-E-Rechnung in Spanien rückt ihrer endgültigen Einführung näher. Laut Gutachten Nr. 1203/2025 des Staatsrats, veröffentlicht am 29. Januar 2026, hat die regulatorische Ausgestaltung des Gesetzes Crea y Crece offenbar einen wichtigen Schritt gemacht. Für Unternehmen sowie für Produkt- und Softwareteams ist die Botschaft klar: Wer Rechnungssoftware, ERP- oder POS-Systeme entwickelt, sollte nicht länger abwarten, sondern die eigene Architektur auf ein digitales, strukturiertes und interoperables Modell vorbereiten.
Was regelt das Gesetz Crea y Crece?
Das Gesetz Crea y Crece verfolgt zwei zentrale Ziele: Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu verringern und die Digitalisierung der Unternehmenslandschaft, insbesondere von KMU und Selbstständigen, voranzutreiben. Dazu erweitert das Gesetz die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen auf sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Freiberuflern. Der Verordnungsentwurf betont, dass diese Nachvollziehbarkeit die Erfassung von Ausstellungs-, Liefer-, Annahme- und Zahlungsdaten verbessert und dadurch reale Zahlungsfristen genauer messbar macht.
Zudem ist das System als Hybridmodell gedacht. Einerseits sollen private Plattformen für den Austausch elektronischer Rechnungen tätig sein können. Andererseits muss die spanische Steuerbehörde eine freiwillig nutzbare öffentliche Lösung entwickeln und betreiben. Nutzt ein Unternehmen eine private Plattform oder Lösung zur Ausstellung seiner Rechnungen, muss diese Lösung gleichzeitig eine originalgetreue elektronische Kopie jeder Rechnung in UBL-Syntax an die öffentliche Lösung übermitteln.
Was sollten Anbieter von Rechnungssoftware tun?
Mit Gesetz 18/2022 wurde die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Freiberuflern bereits festgelegt. Offen war bislang die konkrete technische und operative Ausgestaltung. Der offizielle Entwurf des Königlichen Dekrets, der der zweiten öffentlichen Konsultation unterzogen wurde, bestätigt genau diesen nächsten Schritt: Er regelt das spanische E-Rechnungssystem, private Austauschplattformen und die künftige öffentliche Lösung. Außerdem passt er das Königliche Dekret 1619/2012 zu Rechnungsstellungspflichten an das neue digitale Umfeld an.
Für Anbieter ergibt sich daraus eine sehr praktische Konsequenz: Rechnungssoftware, POS- oder ERP-Systeme dürfen sich nicht mehr darauf beschränken, lesbare Dokumente oder per E-Mail versandte PDFs zu erzeugen. Sie müssen strukturierte Rechnungen in einem interoperablen Ökosystem ausstellen, empfangen, umwandeln und nachverfolgen können, inklusive Lifecycle-Transparenz und der Fähigkeit, sich in unterschiedliche Kanäle und regulatorische Vorgaben einzubinden.
Wenn Sie Software in diesem Bereich entwickeln, bedeutet das konkret: Ihre Lösung muss künftig mehr leisten als reine Dokumentenerstellung. Sie muss Datenflüsse, Statusmeldungen und Interoperabilität zuverlässig abbilden können.
Bereits bekannte technische Anforderungen
Der offizielle Entwurf zeigt bereits recht deutlich, welche technischen Anforderungen zu erwarten sind. Die elektronische Rechnung muss als strukturierte digitale Nachricht ausgestellt werden, die dem europäischen semantischen Modell EN 16931 entspricht. Zu den zugelassenen Syntaxen gehören CII, UBL, EDIFACT und Facturae. Der Entwurf stellt außerdem klar, dass Peppol-BIS-Nachrichten eingeschlossen sind, wenn sie UBL-Syntax verwenden und EN 16931 entsprechen.
Ebenfalls absehbar ist eine zentrale Anforderung an die Interoperabilität. Private Plattformen müssen in der Lage sein, Rechnungsnachrichten in die zugelassenen Formate umzuwandeln, damit der Austausch nicht vom gewählten Technologieanbieter eines Unternehmens abhängt. Für Anbieter von ERP-, POS- oder Rechnungssoftware wird Interoperabilität damit zu einer Produktanforderung und nicht zu einer optionalen Erweiterung.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Statusmanagement. Der Empfänger muss mindestens die kommerzielle Annahme oder Ablehnung der Rechnung sowie die vollständige Zahlung mit Datum melden. Zusätzlich können weitere Status übermittelt werden, etwa teilweise Annahme oder Ablehnung, Teilzahlung oder die Abtretung der Rechnung an Dritte. Diese Informationen müssen grundsätzlich innerhalb von maximal 4 Kalendertagen übermittelt werden, ausgenommen Samstage, Sonntage und nationale Feiertage.
Geplanter Zeitplan und nächste Schritte
Der Zeitplan hängt weiterhin von der Verabschiedung der Ministerialverordnung ab. Dem Entwurf zufolge würde das Königliche Dekret für Unternehmen mit mehr als 8 Millionen Euro Umsatz ein Jahr nach dieser Verordnung wirksam und für alle übrigen Unternehmen und Freiberufler zwei Jahre später.
Mit anderen Worten: Auch wenn der endgültige Zeitplan noch vom Abschluss des Rechtsrahmens abhängt, lohnt es sich bereits jetzt, Lösungen zur Anpassung der eigenen Software zu prüfen. Je komplexer der vorhandene Stack ist, desto sinnvoller ist ein früher Start mit Formaten, Integrationen, Validierungsabläufen und Statusverfolgung.
Wenn Ihre Software heute noch nicht auf strukturierte E-Rechnungen ausgelegt ist, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Architektur, Schnittstellen und Produkt-Roadmap entsprechend vorzubereiten.
Die elektronische Rechnungsstellung in Europa
Spanien bewegt sich nicht allein. ViDA, das Paket VAT in the Digital Age, bestätigt die europäische Richtung hin zu stärker strukturierter E-Rechnung und mehr digitalem Reporting. Für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen beginnen die Digital Reporting Requirements am 1. Juli 2030. Mitgliedstaaten mit nationalen Echtzeit-Reporting-Systemen müssen diese bis zum 1. Januar 2035 an die EU-Standards anpassen.
Diese Entwicklung ist bereits in mehreren Märkten sichtbar. Deutschland verlangt seit dem 1. Januar 2025, dass Unternehmen E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen können, und wird die strukturierte Ausstellung zwischen 2027 und 2028 schrittweise verschärfen. Italien arbeitet seit 2019 mit einem B2B- und B2C-Mandat über das Sistema di Interscambio im Format FatturaPA. Frankreich führt sein Mandat stufenweise ab September 2026 ein, beginnend mit der Pflicht zum Empfang für alle Unternehmen und dem Ausbau des E-Reportings. Spanien folgt demselben Trend, schließt aber noch die endgültige technische Ausgestaltung ab.
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Einfach gesagt: Wenn Ihr Unternehmen heute in Spanien compliant sein möchte, ohne den Weg nach Deutschland, Italien, Frankreich oder in andere Länder zu verbauen, bietet fiskaly einen modularen und skalierbaren Ansatz statt der vollständigen Eigenentwicklung jeder einzelnen regulatorischen Anpassung. Das bedeutet weniger technische Schulden, weniger kommerzielle Reibung und eine tragfähigere Basis für Wachstum in Europa.
