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Österreich führt 4,9% USt ein das müssen Kassenbetreiber jetzt wissen

Ab Juli 2026 kommt in Österreich der neue 4,9% Steuersatz. Mit fiskaly SIGN AT bleibt der technische Aufwand minimal – alles zum Mapping auf einen Blick.

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Neuer Steuersatz 4,9 % in Österreich: Was Kassenbetreiber jetzt wissen müssen

Ab dem 1. Juli 2026 wird in Österreich ein neuer, ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 % eingeführt. Die Ankündigung der Finanzbehörden sorgt bei vielen Kassenbetreibern und Softwareanbietern für Fragen: Was muss angepasst werden? Wie viel Aufwand kommt auf mich zu? Und bin ich rechtzeitig RKSV-konform?

Wir haben die Antworten – und die gute Nachricht gleich vorweg:

Minimaler Aufwand dank fiskaly SIGN AT

Für alle, die bereits auf fiskaly SIGN AT setzen, hält sich der technische Aufwand in engen Grenzen. An der bestehenden Implementierung muss grundsätzlich nichts geändert werden. Wichtig: Das Kassensystem muss jedoch in der Lage sein, beide Steuersätze (19% und 4,9%) explizit und separat auszuweisen – sowohl auf dem Beleg als auch im Reporting.

Was erforderlich ist: das korrekte Mapping der Bruttobeträge für die neuen Produkte im eigenen Code – ein überschaubarer Eingriff, der sich schnell umsetzen lässt. 

Da ab Juli 2026 beide Steuersätze demselben Steuercontainer („Betrag-Satz-Besonders") zugeordnet sind, kann der Steuersatz nicht mehr automatisch vom Container abgeleitet werden. Je nach bisheriger Implementierung des ERS kann das zu erheblichem Mehraufwand im Kassensystem führen.

fiskaly übernimmt dabei wie gewohnt die komplexe Infrastruktur im Hintergrund: Signaturerstellung, Datenerfassungsprotokoll (DEP) und die Kommunikation mit den Behörden. Ihr Fokus bleibt auf Ihrem Kerngeschäft.

So funktioniert das Mapping

Der 4,9 % Steuersatz fällt technisch unter die Kategorie „Betrag-Satz-Besonders". Die Bruttosummen werden je nach verwendetem Schema wie folgt zugeordnet:

Das Wichtigste auf einen Blick

Mischbetrieb:

  • Wer sowohl 19 % als auch 4,9 % USt abrechnet: Beide Beträge landen gemeinsam in der „Special"-Spalte des DEP – das ist von den Behörden explizit so vorgesehen und gilt im Rahmen der Fiskalisierung.
  • Wichtig: Das Kassensystem muss die Umsätze dennoch getrennt nach den jeweiligen Steuersätzen auswerten und reporten können, da dies für das Erfassungs- und Registrierungssystem (ERS) weiterhin erforderlich ist.

Belegdruck:

  • Gemäß § 11 RKSV muss der 4,9 % Satz auf dem Kassenbeleg weiterhin separat und explizit ausgewiesen werden. Hier gibt es keine Ausnahmen.

Zeitplan & Testing:

  • Die offizielle Novelle wird im März 2026 erwartet. Das bestehende Prüftool der Finanzbehörden steht jedoch bereits jetzt für Vorabtests zur Verfügung – wir empfehlen, diese Möglichkeit frühzeitig zu nutzen.

Noch kein fiskaly SIGN AT Kunde?

Wenn Sie die Umstellung auf den neuen Steuersatz zum Anlass nehmen möchten, Ihre Kassenlösung zukunftssicher aufzustellen – jetzt ist ein guter Zeitpunkt. Mit fiskaly SIGN AT erhalten Sie eine zuverlässige, behördenkonforme Signaturlösung, die Ihnen nicht nur bei dieser Änderung, sondern bei allen künftigen RKSV-Anforderungen den Rücken freihält.

Unser Team begleitet Sie von der Integration bis zum Go-live – unkompliziert, schnell und mit direktem Support. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne dabei, compliant und startklar zu sein – noch bevor der neue Steuersatz in Kraft tritt.

Fazit

Der neue 4,9% Steuersatz bringt für fiskaly SIGN AT Kunden keinen großen Mehraufwand mit sich. Eine Anpassung im Mapping, ein kurzer Test mit dem Prüftool der Behörden – und Sie sind bereit für Juli 2026. Wer die Gelegenheit nutzen möchte, seine Kassenlösung grundlegend zu modernisieren, findet in fiskaly den richtigen Partner dafür.

Bei Fragen zum Mapping, zur Integration oder zu einem Einstieg als Neukunde steht Ihnen das fiskaly Team jederzeit zur Verfügung.

FAQ

In der RKSV selbst ändert sich nichts. Im Bereich der Fiskalisierung ist lediglich eine Anpassung im Mapping notwendig: Bruttobeträge, die dem neuen 4,9 % Steuersatz unterliegen, müssen der Kategorie „Betrag-Satz-Besonders" zugeordnet werden. Mit fiskaly SIGN AT ist das eine überschaubare Änderung im eigenen Code. Darüber hinaus können jedoch auch Anpassungen im Reporting des Erfassungs- und Registrierungssystems (ERS) notwendig werden, da die Umsätze dort getrennt nach Steuersätzen ausgewiesen werden müssen.

Im Rahmen der Fiskalisierung werden beide Steuersätze in derselben Spalte („Betrag-Satz-Besonders") im Datenerfassungsprotokoll (DEP) erfasst – das ist von den Finanzbehörden explizit so vorgesehen. Wichtig: Das Kassensystem muss die Umsätze dennoch getrennt nach den jeweiligen Steuersätzen auswerten und reporten können, da dies für das Erfassungs- und Registrierungssystem (ERS) weiterhin erforderlich ist. Die korrekte Basis für die USt-Abfuhr ergibt sich aus den Tages-, Wochen- oder Monatsabschlüssen im POS-System.

Ja. Gemäß § 11 RKSV ist der Betrag der Barzahlung auf dem Beleg getrennt nach Steuersätzen auszuweisen. Ab 1. Juli 2026 muss der 4,9 % Satz daher explizit und separat auf jedem betreffenden Kassenbeleg erscheinen.

Der neue 4,9 % Steuersatz soll voraussichtlich ab 1. Juli 2026 gelten – vorbehaltlich eines finalen Gesetzesbeschlusses. Die Novelle der RKSV-Detailspezifikation wird für März 2026 erwartet. Das bestehende Prüftool der Finanzbehörden steht jedoch bereits jetzt für Testzwecke zur Verfügung.

Nein. Laut den Finanzbehörden sind ausschließlich jene Unternehmen von der Umstellung betroffen, die auch tatsächlich Umsätze mit dem neuen Steuersatz tätigen. Wer keine entsprechenden Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss nichts anpassen.

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