Selbstzertifizierung für POS-Software in Frankreich

Charlotte Strogach, Senior Marketing Manager DACH
Charlotte StrogachSenior Marketing Manager DACH
3 min Lesezeit

Selbstzertifizierung offiziell zurück in Frankreich: Was das für POS-Anbieter bedeutet

Nach Monaten der Unsicherheit hat der französische Gesetzgeber mit der Veröffentlichung der entsprechenden Bestimmungen des Finanzgesetzes 2026 am 2. Februar 2026 offiziell die Rückkehr der Selbstzertifizierung als gültigen Nachweis der Konformität für POS-Software bestätigt.

Damit ist offiziell, was zuvor nur erwartet wurde: Die Selbstzertifizierung ist wieder ein zulässiger Nachweis der Konformität für Kassensoftware in Frankreich.

Diese Ankündigung markiert eine wichtige Veränderung im regulatorischen Rahmen – ändert jedoch nichts an den technischen Verpflichtungen für Kassensysteme. Für POS-Anbieter lautet die zentrale Frage nicht mehr, ob die Selbstzertifizierung zurückkehrt, sondern wie Compliance unter diesem erneuerten Regime sicher umgesetzt wird.

Was sich geändert hat – und was nicht

Mit der Verabschiedung der entsprechenden Bestimmungen des Finanzgesetzes 2026 können POS-Anbieter nun wählen zwischen:

  • Zertifizierung durch eine akkreditierte Drittstelle (LNE / INFOCERT), oder
  • individueller Selbstzertifizierung.

Unverändert bleibt der Inhalt des Gesetzes. Artikel 286 des französischen Steuergesetzbuchs gilt weiterhin vollständig.

POS-Systeme müssen nach wie vor die vier ISCA-Prinzipien gewährleisten:

  • Unveränderbarkeit
  • Sicherheit
  • Aufbewahrung
  • Archivierung

Die Selbstzertifizierung erscheint einfacher – die Anforderungen bleiben aber dieselben.

Selbstzertifizierung: mehr Flexibilität, volle Verantwortung

Selbstzertifizierung kann administrativen Aufwand reduzieren und die Markteinführung beschleunigen. Gleichzeitig trägt jedoch der Softwareanbieter die volle rechtliche Verantwortung. Im Falle einer Steuerprüfung muss er technisch und nachvollziehbar nachweisen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Es gibt kein externes Zertifikat, auf das man sich berufen kann. Robustes Systemdesign, Nachvollziehbarkeit und Audit-Fähigkeit werden daher noch wichtiger.

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Die Rückkehr der Selbstzertifizierung eröffnet neue Optionen, ist jedoch keine Lockerung der Compliance-Pflichten. Unabhängig davon, ob Sie sich für Selbstzertifizierung oder Zertifizierung entscheiden, bleiben die technischen Erwartungen der Finanzbehörden hoch - und wir unterstützen Sie dabei.

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