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Was ist die Registrierkassensicherungsverordnung (RKSV)?

Hannah Roegele,  Produktmarketing Manager
Hannah Roegele
Produktmarketing Manager
3 min Lesezeit

Seit dem 1. April 2017 ist die Registrierkassensicherungsverordnung (RKSV) in Österreich in Kraft, eine Maßnahme, die darauf abzielt, Transaktionen manipulationssicher zu machen und somit für mehr Transparenz und Sicherheit im geschäftlichen Zahlungsverkehr zu sorgen. Die RKSV ist Teil eines größeren Bemühens, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und sicherzustellen, dass alle Bareinnahmen lückenlos erfasst werden.

Für Anbieter von Point-of-Sale (POS) Systemen und Kassen stellt die RKSV nicht nur eine gesetzliche Anforderung dar, sondern bietet auch die Gelegenheit, ihre Produkte an vorderster Front der technologischen Entwicklung und Compliance zu positionieren.

Wer ist von der RKSV betroffen?

Die RKSV betrifft alle in Österreich tätigen Unternehmen, die Barumsätze erzielen, insbesondere jene mit Jahresumsätzen über €15.000 und Barumsätzen von mindestens €7.500. Diese Regelung garantiert, dass betroffene Betriebe ihre Bartransaktionen mittels technisch gesicherter Registrierkassen vollständig erfassen.

Hintergrund zur RKSV

Bereits seit 1. Januar 2016 müssen Unternehmen drei Hauptverpflichtungen erfüllen:

  1. die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben,
  2. die Notwendigkeit eines elektronischen Aufzeichnungssystems bei Überschreitung bestimmter Umsatzgrenzen sowie
  3. die Pflicht zur Belegerstellung für jede Bargeldtransaktion. Dies bedeutet, jede Transaktion muss individuell erfasst, über ein konformes Kassensystem verarbeitet und durch einen Beleg dokumentiert werden.

Als die RKSV am 1. April 2017 in Kraft trat, wurde ein zentrales Element eingeführt: der Manipulationsschutz durch eine Sicherheitseinrichtung, die Transaktionen elektronisch signiert. Diese generiert für jede Transaktion eine einzigartige elektronische Signatur, die nachträgliche Änderungen an den Transaktionsdaten verhindert.

Technische Anforderungen

Zu den Kernanforderungen gehört, dass jede Registrierkasse ein Datenerfassungsprotokoll führen, Belege drucken, zu einer Sicherheitseinrichtung mit Signaturerstellungseinheit verbinden und den Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 verwenden muss. Diese Anforderungen stellen sicher, dass jeder einzelne Beleg gegen nachträgliche Manipulationen geschützt ist.

Die Signaturpflicht

Ein zentrales Element der RKSV ist die Signaturpflicht. Jeder Beleg muss elektronisch signiert werden, wobei die Signatur Informationen wie die Kassenidentifikationsnummer, die Uhrzeit des Vorgangs, eine Aufsplittung des Betrages nach Steuersätzen und eine maschinenlesbare Signatur (z.B. als QR-Code) enthält. Dies gewährleistet, dass jeder Barumsatz eindeutig und sicher erfasst wird. Um diese Anforderungen zu erfüllen, stehen POS- und Kassenanbietern verschiedene Technologien zur Verfügung:

  • Signaturkarte: Eine physische Karte, die in die Kasse eingeführt wird, um die notwendigen Signaturen zu erzeugen.
  • Cloud-basierte Lösung (HSM): Ein Ansatz, bei dem die Signaturerstellung über ein Hardware-Sicherheitsmodul in der Cloud erfolgt, wodurch keine direkte physische Verbindung zur Kasse benötigt wird.
  • 100% Cloud-Lösung: Eine vollständig cloud-basierte Signaturerstellung, die den Einsatz zusätzlicher Hardware überflüssig macht.

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Die Einführung der Registrierkassensicherungsverordnung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer transparenteren und gerechteren Wirtschaft dar. Für Unternehmer bedeutet dies eine Anpassung ihrer Systeme, doch die Vorteile – von verbesserten Sicherheitsstandards bis hin zur Vereinfachung der Steuerprüfung – machen diesen Schritt lohnenswert. Für POS- und Kassenanbieter bietet sie die Chance, durch innovative Lösungen und Services die Compliance und Geschäftsprozesse ihrer Kunden zu verbessern.

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