2025: Ein Wendepunkt für Betreiber von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Italien

Stefania Palumbo, Marketing & PR Manager Italy
Stefania Palumbo
Marketing & PR Manager Italy
4 min Lesezeit

Das Jahr 2025 stellt einen wichtigen Meilenstein für Betreiber von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Italien dar. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 1 vom 8. Januar 2024 und der nachfolgenden Maßnahme Nr. 111204 vom 7. März 2025 der italienischen Finanzbehörde (Agenzia delle Entrate) wurden neue Verfahren zur elektronischen Aufzeichnung und zur telematischen Übermittlung der täglichen Transaktionsdaten (corrispettivi) eingeführt. Ziel dieser Vorschriften ist es, steuerliche Verpflichtungen zu vereinfachen und die Rückverfolgbarkeit von Transaktionen zu erhöhen.

Übermittlungspflicht auch für Ladestationen

Das Gesetzesdekret Nr. 1 vom 8. Januar 2024 erweitert die Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung und telematischen Übermittlung von Transaktionsdaten auch auf öffentlich zugängliche Ladestationen und stellt sie damit Verkaufsautomaten gleich. Die nachfolgende Maßnahme der Agenzia delle Entrate legt die technischen Anforderungen für die Umsetzung dieser Verpflichtung fest.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Möglichkeit für Betreiber, zertifizierte Softwarelösungen anstelle traditioneller elektronischer Registrierkassen zu verwenden.

Diese Lösungen müssen Folgendes gewährleisten:

  • Datensicherheit und Unveränderbarkeit
  • Integration mit elektronischen Zahlungssystemen
  • Telematische Übermittlung der Transaktionsdaten an die Agenzia delle Entrate

Aktueller Rechtsrahmen für Transaktionsdaten

Der rechtliche Rahmen für die Transaktionsdaten von Ladestationen wurde durch das korrigierende Gesetzesdekret vom 4. Juni 2025 weiter konkretisiert und gestärkt. Dieses Dekret bestätigte die Pflicht zur täglichen Aufzeichnung und Übermittlung von Transaktionsdaten und führte spezifische Bestimmungen für Ladestationen ein, bei denen keine Kundenidentifikation erfolgt.

Insbesondere wurde Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 127 vom 5. August 2015 geändert und einen Absatz ergänzt, der folgendes vorsieht:

  • Pflicht zur Aufzeichnung und Übermittlung auch bei anonymer Nutzung der Ladestation
  • Technische Spezifikationen für die Zertifizierung der Ladevorgänge, die innerhalb von 180 Tagen durch eine Maßnahme des Direktors der Agenzia delle Entrate festgelegt werden müssen
  • Ausweitung der Bußgeldregelungen gemäß Artikel 6 Abs. 2 und Artikel 11 Abs. 2 des Gesetzesdekrets Nr. 471 vom 18. Dezember 1997 auf Verstöße wie verspätete, fehlende oder fehlerhafte Datenübermittlung

Rolle der Agenzia delle Entrate

Die Agenzia delle Entrate spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Transaktionsdaten aus EV-Ladevorgängen. Durch digitale Kontrollen prüft die Behörde die Korrektheit der übermittelten Daten und die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften durch die Betreiber. Dies sorgt für Transparenz und Vertrauen bei der Datenverarbeitung.

Zusätzlich stellt die Behörde Leitlinien und technische Anweisungen bereit, um Betreibern die Einhaltung der aktuellen Steuervorschriften zu erleichtern und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Elektronische Aufzeichnung und telematische Übermittlung

Das Gesetzesdekret Nr. 1 vom 8. Januar 2024 schreibt vor, dass Transaktionsdaten so aufgezeichnet und übermittelt werden müssen, dass deren Unveränderbarkeit gewährleistet ist. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Transparenz.

Die elektronische Aufzeichnung ist für alle Transaktionen an Ladestationen verpflichtend und sorgt für eine automatische und präzise Erfassung. Bei Verwendung von Softwarelösungen müssen diese die Datensicherheit gewährleisten und vollständig mit Zahlungssystemen integriert sein, um Verwaltungsprozesse für Händler zu vereinfachen.

Die Echtzeitübermittlung der Transaktionen ist entscheidend, um steuerliche Konformität sicherzustellen und Steuerhinterziehung zu verhindern. Betreiber müssen elektronische Quittungen entweder sofort oder täglich ausstellen – je nach den geltenden Vorschriften.

Diese Quittungen können auch ohne eine physische Registrierkasse erzeugt werden, was die Abläufe für die Betreiber deutlich vereinfacht. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die Fähigkeit zur Echtzeitverwaltung von Transaktionen ein strategischer Wettbewerbsvorteil. Die Regulierung schafft ein transparenteres und effizienteres Geschäftsmodell – zum Vorteil von Energieanbietern und Verbrauchern gleichermaßen.

Cloudbasierte Fiskalisierung und Nachhaltigkeit der Ladeinfrastruktur

Zusammengefasst: Die Möglichkeit, Transaktionsdaten per zertifizierter Software zu übermitteln, ist ein Schlüsselelement für die E-Mobilität. Die geltenden Vorschriften – ergänzt durch das korrigierende Gesetzesdekret vom 4. Juni 2025 und EU-Vorgaben – definieren einen klaren und verlässlichen Rahmen für die Verwaltung dieser Daten.

Betreiber und Anbieter müssen hohe Anforderungen an Datensicherheit und Transparenz erfüllen, um den Zugang zu nachhaltiger Ladeinfrastruktur sicherzustellen.

Die Regulierung der Ladeinfrastruktur ist essenziell für eine nachhaltige Mobilitätswende. Der Aufbau eines leistungsfähigen, interoperablen Netzes erfordert das Zusammenwirken aller Beteiligten. Nur durch Kooperation und Innovation lassen sich Nachhaltigkeitsziele erreichen – und die Lebensqualität zukünftiger Generationen verbessern.

fiskaly: Ihr digitaler Fiskalisierungspartner für Ladestationen

fiskaly ist ein strategischer Partner für Anbieter von Ladestationen. Die Lösung SIGN IT bietet eine cloudbasierte Plattform zur automatischen und gesetzeskonformen Übermittlung von Transaktionsdaten – ganz ohne physische Registrierkasse. Dieser Ansatz reduziert Verwaltungskosten, vereinfacht Prozesse und garantiert Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen.

Darüber hinaus hat fiskaly den Zertifizierungsprozess für seine Softwarelösungen in Italien eingeleitet. Die firmeneigenen APIs erfüllen die technischen Spezifikationen der Agenzia delle Entrate vollständig. Dank Erfahrung in anderen europäischen Märkten und konsequenter Einhaltung gesetzlicher Standards ist fiskaly ein zuverlässiger Partner für Fiskalisierungsprojekte – auch im Bereich E-Mobilität.