• 100% cloudbasiert
  • ISO 27001 zertifiziert

E-Rechnung in Belgien: Compliance mit einer Integration

Belgien verlangt für jede inländische B2B-Transaktion eine strukturierte E-Rechnung über das Peppol-Netzwerk. fiskaly E-INVOICE macht Ihr Kassen- oder ERP-System über eine dokumentierte API Peppol-konform.

Illustration einer strukturierten E-Rechnung, die mit fiskaly E-INVOICE validiert und gemeldet wird
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Die belgische B2B-E-Rechnungspflicht im Überblick

Seit dem 1. Januar 2026 müssen in Belgien ansässige, umsatzsteuerpflichtige Unternehmen für inländische B2B-Umsätze strukturierte E-Rechnungen ausstellen und empfangen. PDF und Papier genügen nicht mehr. Unser Beitrag zur belgischen E-Rechnungspflicht erläutert Anwendungsbereich und Fristen; amtliche Hinweise gibt das belgische E-Rechnungsportal.

Rechnungsprozess im Handel und in der Gastronomie unter der belgischen B2B-E-Rechnungspflicht
  • In Kraft seit1. Januar 2026

    Alle in Belgien ansässigen, umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen im inländischen B2B. Erweitert die B2G-Pflicht von 2024.

  • FormatPeppol BIS Billing 3.0

    UBL 2.1, konform mit EN 16931. Belgien schreibt keine nationale CIUS vor — Rechnungen bleiben europaweit interoperabel.

  • NetzwerkPeppol im 4-Ecken-Modell

    Von Access Point zu Access Point, ohne staatliche Freigabe und ohne Vorabvalidierung durch die Finanzverwaltung.

  • Aufbewahrung10 Jahre

    Die strukturierte Originaldatei (UBL/XML), nicht das PDF-Abbild. Cloud und andere EU-Mitgliedstaaten sind zulässig.

  • Sanktionen1.500 bis 5.000 Euro

    Gestaffelt je Verstoß, seit dem Ende der Toleranzphase am 31. März 2026. Käufern droht zudem der Verlust des Vorsteuerabzugs.

  • Als Nächstes1. Januar 2028

    Nahezu echtzeitfähiges E-Reporting über ein 5-Ecken-Peppol-Modell. Die jährliche Kundenliste soll dafür entfallen.

So unterstützt fiskaly POS- und ERP-Anbieter in Belgien

fiskaly E-INVOICE ist für POS- und ERP-Anbieter gemacht, die die belgische Pflicht erfüllen müssen, ohne die Peppol-Anbindung selbst zu bauen. Ihr Team entwickelt weiter an Rechnungsfunktionen; wir pflegen die Compliance-Schicht darunter — und dieselbe Integration deckt das nächste Mandat in Europa ab.

Entwickler:innen validieren strukturierte E-Rechnungen vor der Peppol-Übermittlung

Warum
fiskaly.
E-INVOICE für Belgien

Zu den FAQs
  • Für die belgische Peppol-Pflicht gebaut

    Stellen Sie E-Rechnungen im Format Peppol BIS Billing 3.0 aus und empfangen Sie sie — konform mit EN 16931. Gutschriften verweisen auf die Ursprungsrechnung, wie es Belgien verlangt.

  • Peppol-Anbindung ohne eigenen Access Point

    Erreichen Sie jeden belgischen Empfänger über unsere Netzwerkanbindung. Teilnehmer werden über die Unternehmensnummer (KBO/BCE, Schema 0208) aufgelöst — ohne eigenen Access Point.

  • Eine API, vollständig dokumentiert

    Integrieren Sie in Tagen statt in Quartalen: eine klare REST-API, eine kostenlose Sandbox, Schnellstartanleitungen und Support von Entwickler:innen, die die Regelung kennen.

  • Integrierte Rechnungsvalidierung

    Automatische Prüfungen stellen sicher, dass jede Rechnung die belgischen Format- und Strukturanforderungen erfüllt, bevor sie Ihr System verlässt.

  • Automatische regulatorische Updates

    Belgien ergänzt 2028 ein nahezu echtzeitfähiges E-Reporting. Wir liefern die Änderungen mit — Ihre Integration bleibt unverändert.

  • Eine Integration, viele Märkte

    E-INVOICE ist Teil unserer einheitlichen Steuer-Compliance-Plattform: Wer in Belgien live ist, braucht für Deutschland, Frankreich, Italien oder Spanien keine neue Integration.

  • Zertifizierte Sicherheit und Qualität

    Steuerdaten verlangen Enterprise-Niveau. fiskaly ist nach ISO 27001 und ISO 9001 zertifiziert — für Informationssicherheit und Qualitätsmanagement.

Wir sprechen Technologie

Peppol-Teilnehmerkennungen, Empfängervalidierung, Zugangsdaten, Format-Sonderfälle — unser Developer Workspace liefert die Antworten: Integrationsanleitungen Schritt für Schritt, die vollständige API-Referenz und ein einsatzbereites belgisches Beispiel.

Bildschirme mit dem fiskaly Developer Workspace und der E-INVOICE API-Dokumentation
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Häufige Fragen zur E-Rechnung in Belgien

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle in Belgien ansässigen, umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen für inländische B2B-Transaktionen strukturierte E-Rechnungen ausstellen und empfangen. Die Regelung baut auf der seit 2024 geltenden B2G-Pflicht auf.

Eingeführt wurde sie durch das Gesetz vom 6. Februar 2024 und konkretisiert durch den Königlichen Erlass vom 14. Juli 2025. Seit dem 1. April 2026 gilt sie vollständig, ohne allgemeine Toleranz.

Belgien verlangt Peppol BIS Billing 3.0 in UBL 2.1, konform mit der europäischen Norm EN 16931, ausgetauscht über das Peppol-Netzwerk. Bewusst wurde keine nationale CIUS eingeführt, was belgische Rechnungen europaweit interoperabel hält.

PDF-Rechnungen, Papierrechnungen sowie gescannte oder bildbasierte Rechnungen sind keine strukturierten E-Rechnungen und erfüllen die Pflicht nicht.

Peppol (Pan-European Public Procurement Online) ist das Netzwerk und Regelwerk, über das Belgien strukturierte Geschäftsdokumente zwischen Unternehmenssystemen austauscht. Es macht Rechnungen maschinenlesbar und über Ländergrenzen hinweg interoperabel.

Belgien nutzt ein dezentrales 4-Ecken-Peppol-Modell: Der Verkäufer übermittelt die Rechnung an seinen Access Point, dieser validiert sie und leitet sie über das Netzwerk an den Access Point des Käufers weiter. Es gibt keine staatliche Clearingstelle und keine Vorabvalidierung durch die Steuerbehörde.

Alle in Belgien ansässigen Steuerpflichtigen — einschließlich Mehrwertsteuergruppen und belgischer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen — müssen für ihre inländischen B2B-Transaktionen strukturierte E-Rechnungen ausstellen und empfangen können.

Derzeit nicht erfasst: B2C-Rechnungen, grenzüberschreitende Transaktionen (die bis zum Geltungsbeginn der ViDA-Meldepflichten am 1. Juli 2030 den bestehenden EU-Regeln folgen), Steuerpflichtige mit ausschließlich nach Artikel 44 steuerbefreiten Umsätzen sowie nicht ansässige Unternehmen mit belgischer USt-Nummer, aber ohne Betriebsstätte. Kleinunternehmen sind zumindest für den Empfang von Rechnungen erfasst.

Ja, sie ist jedoch abgelaufen. Eine allgemeine dreimonatige Verwaltungstoleranz galt von Januar bis März 2026 für Unternehmen, die nachweisbare Fortschritte in Richtung Konformität belegen konnten — Rechnungen mussten in dieser Zeit weiterhin per PDF oder auf anderem Weg gestellt werden.

Diese Toleranz endete am 31. März 2026, die vollständige Durchsetzung begann am 1. April 2026. Eine gezielte Toleranz für Self-Billing lief bis zum 30. Juni 2026 und ist ebenfalls abgelaufen. Danach ist Nachsicht nur nach individueller Prüfung durch die Steuerbehörde möglich.

Belgien wendet gestaffelte, nicht proportionale Strafen an: 1.500 Euro beim ersten Verstoß, 3.000 Euro beim zweiten und 5.000 Euro beim dritten, wobei ein Folgeverstoß nur zählt, wenn er mindestens drei Monate nach dem vorherigen festgestellt wird.

Die bestehenden Bußgelder des belgischen Mehrwertsteuergesetzbuchs für fehlerhafte, verspätete oder unrichtige Rechnungen gelten zusätzlich. Das größere wirtschaftliche Risiko trägt der Käufer: Für erfasste Transaktionen ist grundsätzlich nur eine strukturierte E-Rechnung ein gültiger Nachweis für den Vorsteuerabzug.

Die Unternehmensnummer des Empfängers (KBO/BCE, im Peppol-Schema 0208), die belgische USt-IdNr., den eingetragenen Firmennamen samt Adresse sowie eine gültige Peppol-Teilnehmerkennung. Ohne auflösbare Peppol-Kennung kann die Rechnung nicht über das Netzwerk übermittelt werden. Ausländische Registrierte ohne KBO-Nummer können ausnahmsweise über das USt-Nummern-Schema (9925) identifiziert werden.

Elektronische Rechnungen sind 10 Jahre aufzubewahren, und zwar als strukturierte Originaldatei (UBL/XML) — die Aufbewahrung einer reinen PDF-Darstellung genügt nicht. Der Speicherort ist frei wählbar, auch in der Cloud oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, solange für Prüfungen der vollständige Online-Zugriff in Echtzeit aus Belgien gewährleistet ist.

Nein. Belgien schreibt keine qualifizierte elektronische Signatur pro Rechnung vor. Authentizität und Integrität werden über die Peppol-Übertragung sowie über die nach Artikel 60 des belgischen Mehrwertsteuergesetzbuchs erforderlichen innerbetrieblichen Kontrollen und verlässlichen Prüfpfade sichergestellt.

Belgien plant zum 1. Januar 2028 ein nahezu echtzeitfähiges E-Reporting der Rechnungsdaten an die Steuerbehörden über ein 5-Ecken-Peppol-Modell, das eine Meldeebene über die heutige E-Rechnungspflicht legt. Im Gegenzug soll die jährliche Kundenliste entfallen.

Danach greifen ab dem 1. Juli 2030 die digitalen Meldepflichten der EU-Initiative ViDA. fiskaly liefert diese Änderungen als Teil des Service — Ihre Integration funktioniert weiter.

Eine vollständig dokumentierte API für die Peppol-basierte E-Rechnung, automatische Updates bei Änderungen der belgischen Vorgaben und die Option, sie mit der Fiskalisierung in anderen Märkten zu kombinieren — abgesichert durch ISO 27001- und ISO 9001-Zertifizierung und im Einsatz bei mehr als 1.600 Kunden.