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„Cash only“ vor dem Aus? Was das Finanzministerium für Handel und Gastronomie plant

„Cash only“ könnte bald Geschichte sein: Was die geplante Digitalzahlungs-Pflicht vorsieht, wen sie betrifft und ab wann sie gelten soll.

Eine Kundin zahlt kontaktlos mit Bankkarte an einem Kartenterminal in einem kleinen Geschäft

„Cash only“ vor dem Aus? Was das Finanzministerium für Handel und Gastronomie plant

Wer nur die Karte dabei hat, steht an mancher Kasse noch immer vor dem gleichen Problem: keine Karte, kein Kaffee. Das könnte sich ändern. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat ein Eckpunktepapier auf den Weg gebracht, nach dem Geschäfte, Restaurants und Dienstleister künftig mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten müssen — zusätzlich zum Bargeld. „Cash only“-Schilder wären damit Geschichte. Noch handelt es sich um einen Entwurf, der zwischen den Ministerien abgestimmt wird — also kein geltendes Gesetz.

Was bisher gilt

Scheine und Münzen in Euro sind in Deutschland das gesetzliche Zahlungsmittel. Daraus ergibt sich eine Pflicht, Bargeld anzunehmen. Kartenzahlung müssen Läden dagegen nicht akzeptieren. Vor allem kleinere Geschäfte, Spätis und Restaurants nehmen derzeit oft keine Karten. Umgekehrt gibt es zunehmend Cafés und Selbstbedienungskassen, an denen man nicht bar zahlen kann — zulässig, wenn Händler und Kunde das vorher vereinbaren.

Was das Finanzministerium plant

  • Händler, Gastronomie und Dienstleister sollen mindestens ein gängiges digitales Bezahlverfahren akzeptieren — etwa Karte, Smartphone oder Smartwatch.
  • Welches Verfahren angeboten wird, entscheidet der Betrieb selbst. Mindestens ein europäisches Verfahren muss dabei sein.
  • Bargeld bleibt Pflicht: Es geht nur um zusätzliche Optionen.
  • Keine Umsatzgrenzen, keine Zusatzkosten für Kundinnen und Kunden — der Schokoriegel soll genauso bargeldlos gehen wie der Friseurbesuch.

Für wen die Pflicht gelten soll

Betroffen wären Unternehmen aus Handel, Gastronomie und dem Dienstleistungssektor — überall dort, wo direkt vor Ort für Waren und Leistungen bezahlt wird. Ausgenommen bleiben nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine oder Wohltätigkeitsverbände. Auch bei Dorffesten und Flohmärkten bleibt Bargeld also erst einmal das Mittel der Wahl. Ob es zusätzliche Härtefallregelungen braucht, prüft das Ministerium noch.

Warum das geplant ist

Das Vorhaben setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Erklärtes Ziel ist Wahlfreiheit: Kundinnen und Kunden sollen selbst entscheiden können, ob sie bar oder digital bezahlen. Das Ministerium verweist außerdem auf einen zweiten Effekt — digitale Zahlungen würden immer dokumentiert und helfen so im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Finanzkriminalität.

Wie bisher bezahlt wird

Der Trend stützt das Vorhaben: Im vergangenen Jahr waren laut Bundesbank 55 Prozent der Transaktionen bargeldlos — Tendenz steigend. Am häufigsten kam die Debitkarte zum Einsatz (26 Prozent), meist die Girocard. Mobiles Bezahlen mit Smartphone oder Smartwatch legte auf zehn Prozent zu. In 45 Prozent der Fälle wurde noch bar gezahlt — vor allem von älteren Menschen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, niedrigem Einkommen oder geringer digitaler Erfahrung.

Wie es weitergeht

Zunächst können die anderen Ministerien zu den Eckpunkten Stellung nehmen. Bis ein Gesetzentwurf steht und im Bundestag beschlossen wird, sind noch Änderungen möglich. Das Finanzministerium will den Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett beschließen lassen; umgesetzt werden soll die Pflicht dann 2027.

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