Selbst-Attestierung in Frankreich: Was Kassensoftware-Anbieter wissen müssen

Charlotte Strogach, Senior Marketing Manager DACH
Charlotte StrogachSenior Marketing Manager DACH
5 min Lesezeit
REGULATORISCHES UPDATE

Seit Februar 2026 stellt das Gesetz Nr. 2026-103 (Art. 125) die Selbst-Attestierung als gültigen Compliance-Weg für Kassensoftware gemäß Artikel 286 CGI wieder her. Es ersetzt die vorherigen gesetzlichen Anforderungen, bei denen die Zertifizierung durch einen Dritten die einzig akzeptable Nachweismethode war.

Was sich geändert hat — und was nicht:

Das Gesetz hat geändert, wie Sie die Konformität nachweisen, nicht womit Sie konform sein müssen. Die vier technischen ISCA-Anforderungen gelten nach wie vor vollumfänglich für jedes in Frankreich verkaufte Kassensystem, unabhängig vom gewählten Weg.

I — Unveränderlichkeit: Transaktionsdaten können nach der Erfassung nicht mehr geändert werden

S — Sicherheit: Das System muss Betrug und unbefugtem Zugriff standhalten

C — Konservierung: Daten werden in ihrer originalen, authentischen Form aufbewahrt

A — Archivierung: Langfristig zugängliches Archiv für steuerliche Prüfzwecke

Schritt 1: Prüfen Sie zuerst Ihre Berechtigung.

Dies ist eine zwingende Regel. Wenn Sie nicht zur Selbst-Attestierung berechtigt sind, gilt die folgende Checkliste nicht für Sie.

Sie können selbst-attestieren, wenn:

  • Sie den Quellcode kontrollieren
  • Sie an Drittanbieter-Kunden vertreiben (Händler, Integratoren)
  • Sie Kassensoftware-Anbieter / ISV sind
  • Sie Ihre Software verkaufen oder lizenzieren

Drittanbieter-Zertifizierung ist Pflicht, wenn:

  • Sie die Kassensoftware ausschließlich für eigene Zwecke entwickelt haben
  • Die Software nur intern genutzt wird und nicht extern vertrieben wird
  • Sie gleichzeitig Softwareanbieter und Endnutzer (Händler) sind

Via BOI §375 ist folgendes geregelt: Ein Unternehmen, das ein Kassensystem ausschließlich für seine eigenen Filialen entwickelt, kann unter keinen Umständen selbst attestieren. In diesem Fall ist die Drittanbieter-Zertifizierung über LNE oder InfoCert verpflichtend.

Ihre Selbst-Attestierungs-Checkliste

Wenn Sie berechtigt sind, müssen Sie folgende Punkte beachten.

Eine unvollständige oder fehlerhaft ausgestellte Attestierung ist bei einer Steuerprüfung ungültig.

  1. Bestätigen Sie, dass Ihr System alle ISCA-Kriterien erfüllt. Bevor Sie etwas ausstellen, müssen Sie technisch nachweisen können, dass Ihre Kassensoftware die Anforderungen Unveränderlichkeit, Sicherheit, Konservierung und Archivierung erfüllt. Dies erfordert dokumentierte Architektur, Prüfpfade und Versionshistorie — nicht nur eine Erklärung. Wenn Ihr System auf fiskaly SIGN FR basiert, ist Ihre technische Grundlage bereits an LNE- und NF525-Standards ausgerichtet, um Ihre Finanzdaten zu signieren, zu protokollieren und zu archivieren.
  2. Stellen Sie Volet 1 — den Anbieterabschnitt — aus. Vervollständigen und unterzeichnen Sie Volet 1 mit der offiziellen DGFiP-Vorlage (BOI-LETTRE-000242). Dieses Dokument muss enthalten: Softwarename und -version, Ihre ISCA-Konformitätserklärung, den funktionalen Umfang und ausdrückliche Ausschlüsse (was Ihre Software nicht abdeckt). Sie tragen die volle rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit dieser Erklärung.
  3. Liefern Sie Volet 1 an jeden Kunden. Die Attestierung muss proaktiv bereitgestellt werden — zum Zeitpunkt des Kaufs, Downloads oder der Bereitstellung. Warten Sie nicht darauf, dass Händler danach fragen. Eine nicht ausgelieferte Attestierung gilt bei einer Prüfung als nicht vorhanden.
  4. Sammeln Sie das unterzeichnete Volet 2 von jedem Händler. Volet 2 wird von Ihrem Kunden (dem Händler) ausgefüllt und unterzeichnet. Es enthält seine Unternehmensdaten, das Erwerbsdatum und die Nutzungsbestätigung. Eine Attestierung ohne unterzeichnetes Volet 2 ist ungültig. Bewahren Sie diese Dokumente sicher auf und stellen Sie sicher, dass sie auf Anfrage abrufbar sind.
  5. Pflegen Sie prüfbereite Dokumentation. Halten Sie vollständige technische Dokumentation bereit: Architekturspezifikationen, Qualitätsprozesse, Versionshistorie und Nachweise der ISCA-Konformität. Die Steuerbehörden können diese jederzeit anfordern. „Prüfbereit" bedeutet innerhalb von Stunden zugänglich, nicht Wochen. fiskaly stellt allen Kunden sein eigenes Qualitätsdokumentationspaket zur Verfügung.
  6. Verwalten Sie Versionen. Erneuern Sie die Attestierung bei Änderungen der ISCA-Parameter. Wie bei der Drittanbieter-Zertifizierung ist Ihre Attestierung an eine bestimmte Softwareversion gebunden. Jede Änderung an Ihrem System, die ISCA-Grundsätze berührt, muss zu einer neuen Hauptversion und damit zu einer neuen Attestierung führen. Eine kleinere Versionsänderung kann durch eine optionale, zukunftsgerichtete Klausel in Volet 1 abgedeckt werden — nutzen Sie diese, um den Re-Attestierungsaufwand zu reduzieren. Dokumentieren Sie klar, welche Versionen durch die Attestierung abgedeckt sind. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kunden Versionen Ihres Systems verwenden, die ihrer Attestierung entsprechen.
Das Attestierungsdokument — Volet 1 und Volet 2

Beide Teile sind Pflicht. Eines ohne das andere ist rechtlich ungültig.

VOLET 1 — Anbieterabschnitt (von Ihnen, dem Anbieter, ausgefüllt und unterzeichnet):

  • Softwarename und abgedeckte Version(en)
  • ISCA-Konformitätserklärung
  • Funktionaler Umfang — was abgedeckt ist
  • Ausdrückliche Ausschlüsse — was nicht abgedeckt ist
  • Optional: Zukunftsklausel für kleinere Versionen

VOLET 2 — Kundenabschnitt (von Ihrem Kunden, dem Händler, ausgefüllt und unterzeichnet):

  • Unternehmensdaten des Händlers (SIRET, Name, Adresse)
  • Erwerbs-/Aktivierungsdatum
  • Nutzungsbestätigung
  • Unterschrift mit Datum

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

  • Geldstrafe von 7.500 € pro nicht konformen System — bei fehlendem gültigen Attestierungsnachweis bei einer Steuerprüfung.
  • Geldstrafe von bis zu 45.000 € und 3 Jahre Freiheitsstrafe — bei Ausstellung einer falschen Attestierung.

Sie expandieren nach Frankreich?

Artikel 286 CGI gilt für jede Kassensoftware, die von in Frankreich mehrwertsteuerpflichtigen Händlern genutzt wird — unabhängig davon, wo der Anbieter ansässig ist. Wenn Sie Kassensoftware an französische Händler verkaufen oder einsetzen, unterliegen Sie diesen Regeln.

Zum Beispiel:

  • Deutschland: Kenntnisse der KassenSichV sind hilfreich, aber die NF525/ISCA-Anforderungen unterscheiden sich. Sie können sich für Frankreich nicht auf Ihre deutsche Zertifizierung stützen.
  • Spanien: Die Verifactu / TicketBAI-Konformität ist nicht übertragbar. Frankreich ist eine eigenständige Compliance-Jurisdiktion.
  • Jeder andere Markt: Wenn Sie an französische Händler vertreiben, müssen Sie entweder selbst attestieren (sofern berechtigt) oder eine LNE/InfoCert-Zertifizierung einholen — ohne Ausnahme.

fiskaly unterstützt bereits die Fiskalisierung in Frankreich, Deutschland, Österreich, Spanien, Italien, Schweden und Portugal. Eine einzige Integration kann mehrere Länder abdecken.

fiskaly SIGN FR: Ihre technische Compliance-Grundlage

fiskaly stellt Ihre Attestierung nicht aus — das ist Ihre rechtliche Verantwortung. Aber wir stellen die technische Infrastruktur bereit, die Ihre Attestierung verteidigungsfähig und Ihre Dokumentation vollständig macht.

  • Compliance by Design: SIGN FR wird nach LNE- und NF525-Standards entwickelt. Alle ISCA-Kriterien werden auf API-Ebene adressiert.
  • Dokumentationspaket: Kunden mit Selbst-Attestierung erhalten ein vollständiges Compliance-Dokumentationspaket — dieselben technischen Spezifikationen, die bei LNE-Audits verwendet werden.
  • Technische Garantie: Unsere API-Architektur bietet eine technische Garantieschicht — kryptografische Signierung, Verkettung, sichere Archivierung und unveränderliche Protokolle.
  • Zukunftssicherer Weg: Wenn ein Großkunde eine Drittanbieter-Zertifizierung verlangt, können wir Sie durch LNE oder InfoCert begleiten. Kein Plattformwechsel erforderlich.

Kontakt: pierre.gessay@fiskaly.com | workspace.fiskaly.com

Referenzen und offizielle Quellen:

Sie suchen einen starken Partner?

  • Komplexe Anforderungen zu verstehen, kann schwierig sein. fiskaly hilft Unternehmen und Softwareanbietern, die Einhaltung von Vorschriften durch einfach zu integrierende Cloud-Lösungen und kompetenten technischen Support zu vereinfachen.
  • Über 1.600 Kunden vertrauen unseren Fiskalisierungslösungen.

Optional

Optional