
Kassenpflicht 2027 in Deutschland: Was Betriebe jetzt wissen müssen
Deutschland könnte endlich nachziehen: Ein Referentenentwurf sieht die Einführung einer Kassenpflicht ab Januar 2027 vor.
Ab Januar 2027 sollen Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro verpflichtet werden, manipulationssichere elektronische Kassen einzusetzen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der im Rahmen der Koalitionsvereinbarung entstanden ist und über den die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, die Belegausgabepflicht für Kleinbeträge zu lockern – ein Punkt, der aus Sicht der Fiskalisierung durchaus kritisch zu bewerten ist. Wichtig vorweg: Es handelt sich um einen Entwurf, nicht um geltendes Recht. Wer betroffen wäre, was sich ändern soll und wie Sie sich vorbereiten können, lesen Sie hier im Überblick.
Was plant das Bundesfinanzministerium?
Das Ministerium will die Aufzeichnung von Bargeschäften verschärfen. Kern des Entwurfs ist eine Pflicht zur elektronischen Kassenführung für Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro, die heute noch ohne ein solches System arbeiten. Das erklärte Ziel: Steuerhinterziehung soll deutlich schwieriger werden.
Bislang gilt in Deutschland keine allgemeine Registrierkassenpflicht – wer mit offener Ladenkasse arbeitet, darf das grundsätzlich tun. Genau das würde sich für Betriebe oberhalb der geplanten Schwelle ändern.
Wichtig einzuordnen: Der Entwurf steht erst am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. Bis zu einer möglichen Verabschiedung können sich Inhalte, Schwellenwerte und Fristen noch deutlich verändern – oder ganz entfallen. Alle folgenden Angaben beziehen sich auf den aktuellen Entwurfsstand und sind kein geltendes Recht.
Wer ist von der Kassenpflicht 2027 betroffen?
Die geplante Pflicht knüpft an den Jahresumsatz an: betroffen sind Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz, die bisher keine elektronische Kasse nutzen. Damit zielt der Gesetzgeber vor allem auf Unternehmen, die die Kleinunternehmergrenze überschreiten, aber weiterhin bar abrechnen.
Zwei Gruppen sollten besonders genau hinschauen:
- Händler und Betriebe, die ihre Kassenführung umstellen und ein konformes System anschaffen müssen.
- Kassenhersteller und POS-Anbieter, deren Kundschaft kurzfristig nach rechtssicheren Lösungen fragen wird.
Wer bereits eine elektronische Kasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) betreibt, ist auf der sicheren Seite.
Was ist mit der Belegausgabepflicht geplant?
Der Entwurf sieht zudem vor, die Belegausgabepflicht für Kleinbeträge zu lockern: Unterhalb einer Bagatellgrenze von 30 Euro soll künftig kein steuerlicher Beleg mehr ausgegeben werden müssen. Langfristig ist das Ziel, Papierbelege unabhängig vom Betrag durch digitale Alternativen zu ersetzen, etwa per QR-Code.
Dieser Punkt ist nicht unumstritten. Befürworter verweisen auf weniger Papier und geringeren Aufwand im Alltag, gerade im kleinteiligen Handel. Aus Sicht der Fiskalisierung ist eine Aufweichung der Belegausgabepflicht jedoch kritisch zu sehen: Der ausgegebene Beleg ist ein zentrales Transparenz- und Kontrollinstrument, das die lückenlose Erfassung von Umsätzen stützt. Eine Ausnahme für Kleinbeträge kann dieses Prinzip schwächen – und steht damit in einem gewissen Spannungsverhältnis zum eigentlichen Ziel des Gesetzes, Steuerhinterziehung zu erschweren.
Entscheidend ist die Abgrenzung: Selbst wenn die Belegausgabe gelockert wird, bliebe die Aufzeichnungspflicht im System unberührt. Jeder Umsatz muss weiterhin korrekt erfasst und über die TSE manipulationssicher abgesichert werden – unabhängig davon, ob ein Beleg gedruckt wird.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Der Entwurf setzt ein klares Signal. Wer sich der Kassenpflicht verweigert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen. Noch härter trifft es die aktive Manipulation: Das Anbieten oder Nutzen von Manipulationssoftware soll als Steuerstraftat gelten und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Damit rückt die Unveränderbarkeit von Kassendaten in den Mittelpunkt – genau jener Schutz, den eine zertifizierte TSE technisch sicherstellt.
Warum Deutschland jetzt nachschärft
Die geplante Kassenpflicht ist die Fortsetzung eines längeren Weges. Seit 2020 schreibt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) eine zertifizierte TSE vor, seit 2025 gilt zusätzlich eine Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Mit der Kassenpflicht 2027 schließt der Gesetzgeber nun die letzte große Lücke – die bislang freiwillige Nutzung elektronischer Kassen. Laut Bundesregierung soll die Wirtschaft trotz des einmaligen Umstellungsaufwands jährlich um rund 89 Millionen Euro entlastet werden. Die Richtung ist eindeutig: Bargeschäfte werden in Deutschland Schritt für Schritt vollständig digital und manipulationssicher erfasst.
Was Betriebe und Kassenhersteller jetzt tun sollten
Auch wenn der Entwurf noch nicht final ist, lohnt sich Vorbereitung – sie vermeidet den Engpass kurz vor dem Stichtag.
Für Betriebe: Prüfen Sie, ob Ihr Umsatz über der 100.000-Euro-Schwelle liegt, ob Ihr System eine zertifizierte TSE einsetzt und DSFinV-K-konform aufzeichnet – und planen Sie Budget und Zeit für eine mögliche Umstellung ein.
Für Kassenhersteller und POS-Anbieter: Stellen Sie eine zertifizierte TSE-Anbindung ohne zusätzliche Hardware bereit und rechnen Sie mit steigender Nachfrage von Erstumstellern.
Genau hier setzt cloud-basierte Fiskalisierung an. Mit SIGN DE stellt fiskaly eine API-first TSE bereit, die ohne zusätzliche Hardware auskommt und sich direkt in bestehende Kassensysteme integrieren lässt – Signaturen und DSFinV-K-konforme Datenhaltung laufen über eine Schnittstelle, skalierbar vom Einzelstandort bis zur Filialkette. Für POS-Anbieter heißt das: einmal integrieren, viele Kunden konform machen.
Fazit: Immer besser vorbereitet zu sein
Die Kassenpflicht 2027 könnte das Ende des deutschen Sonderwegs bei Bargeschäften markieren – für Betriebe mit einem Jahresumsatz oberhalb der 100.000-Euro-Schwelle würde die elektronische, manipulationssichere Kasse zur Pflicht. Die ebenfalls geplante Lockerung der Belegausgabepflicht für Transaktionen unter 30 Euro ist dagegen kritisch zu sehen, weil sie ein wichtiges Transparenzinstrument schwächen könnte. Klar ist vor allem eines: Noch ist nichts entschieden, der Entwurf muss das Gesetzgebungsverfahren erst durchlaufen. Betriebe, die ihre Kassenlandschaft schon jetzt prüfen und auf eine zertifizierte, cloud-basierte Lösung setzen, sind aber für jeden Ausgang gut aufgestellt.
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Stand: Juni 2026. Basierend auf dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.



