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Digitale Belege statt Papierbon: Deutschland plant die Umstellung ab 2028

Das Ende des Papierbons rückt näher. Was der Gesetzentwurf vorsieht, wie es weitergeht und was das für Kassenanbieter und Händler bedeutet.

Ein Stapel Papier-Kassenbons auf einem Bonspieß an einer Ladentheke

Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) beschlossen, der elektronische Kassen und digitale Belege in Deutschland zum Standard machen soll. Die Bundesregierung verfolgt damit zwei Ziele: Bürokratie für Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher abbauen und Steuerkriminalität entgegenzuwirken.

Was der Gesetzentwurf vorsieht

Der Entwurf enthält zwei zentrale Änderungen, die beide ab 2028 gelten sollen.

1. Kassenpflicht für mehr Unternehmen

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro müssen offene Ladenkassen durch elektronische Kassensysteme ersetzen. Ausgenommen sind Steuerpflichtige mit Barumsätzen von unter 12.000 Euro im Jahr.

2. Digitale Belege ersetzen den Papierbon

Die Pflicht zur Ausgabe eines Papierbelegs wird durch eine Pflicht zur Bereitstellung eines digitalen Belegs abgelöst. Händler müssen einen digitalen Beleg anbieten, Kundinnen und Kunden sind aber nicht verpflichtet, ihn anzunehmen.

Warum das ein wichtiger Schritt ist

Seit 2020 gilt für Unternehmen in Deutschland, die ein elektronisches Kassensystem nutzen, die Belegausgabepflicht: Für jeden Umsatz muss ein Beleg ausgegeben werden, auch für kleine Einkäufe. Vor allem Einzelhändler, Bäckereien und Kioske haben den Papiermüll und den zusätzlichen Aufwand kritisiert. Der Entwurf dreht diese Logik um: Statt Papier als Standard wird der digitale Beleg zum Normalfall.

Was digitale Belege bieten

Für Händler und Endkunden ist ein digitaler Beleg weit mehr als nur ein Ersatz für Papier:

  • Keine persönlichen Daten nötig: Kunden erhalten ihren Beleg, indem sie an der Kasse einen QR-Code scannen, ohne persönliche Daten anzugeben.
  • Einfach speichern und wiederfinden: Belege lassen sich in digitalen Wallets speichern und später für Umtausch oder Spesenabrechnung abrufen.
  • Weniger Hardware: Restaurants, Taxis und Lieferdienste können Belege per Tablet oder Smartphone ausstellen, ganz ohne mobilen Drucker oder Papierrollen.
  • Ein neuer Kunden-Touchpoint: Händler können jeden Beleg mit ihrem eigenen Branding, Angeboten und mehr versehen.

Wie es weitergeht

Der Entwurf muss noch das Gesetzgebungsverfahren in Bundesrat und Bundestag durchlaufen, Details können sich also noch ändern. Wir verfolgen den Prozess weiter und halten Sie auf dem Laufenden.

Stand: September 2026. Dieser Artikel ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Geltungsbereich und Anforderungen anhand der aktuellen Informationen des Bundesministeriums der Finanzen auf bundesfinanzministerium.de.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf beschlossen, er muss aber noch Bundesrat und Bundestag durchlaufen. Die neuen Regeln sollen ab 2028 gelten.

Nein. Der Entwurf sieht eine Belegbereitstellungspflicht für Händler vor, aber keine Pflicht für die Kundschaft, den Beleg anzunehmen.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro, die derzeit eine offene Ladenkasse nutzen. Ausgenommen sind Steuerpflichtige mit Barumsätzen von unter 12.000 Euro im Jahr, weitere Ausnahmen können per Rechtsverordnung folgen.