Zuletzt aktualisiert: September 2026

Häufige Fragen

Verpflichtend bedeutet, dass die Vorgabe bereits heute gesetzlich gilt. Bevorstehend bedeutet, dass ein Termin bestätigt ist, die Regel aber noch nicht in Kraft ist. Geplant bedeutet, dass die Richtung feststeht, der Termin aber noch nicht endgültig festgelegt ist. Nicht erforderlich bedeutet, dass es für diese Kundengruppe keine nationale Pflicht gibt.

Nein. Stand September 2026 schreiben Italien und Belgien die inländische B2B-E-Rechnung bereits heute vor. Deutschland und Frankreich führen die Pflicht stufenweise ein. In Spanien ist die B2B-Pflicht geplant, die dafür nötige Ministerialverordnung steht aber noch aus. Österreich, Schweden und Portugal haben noch keine allgemeine nationale B2B-Pflicht – in Portugal gelten allerdings für jede Rechnung gesonderte Regeln zu ATCUD, QR-Code und SAF-T.

Das ViDA-Regelwerk der EU legt den 1. Juli 2030 als Frist für die verpflichtende digitale Meldung innergemeinschaftlicher B2B-Umsätze fest. Mehrere Länderprofile gehen auf diese EU-weite Ebene ein, die zu den nationalen Regeln hinzukommt. Mitgliedstaaten mit einem bestehenden nationalen System haben bis 2035 Zeit, sich an den harmonisierten EU-Standard anzupassen.

fiskaly E-INVOICE ist bereits in Märkten wie Deutschland, Italien und Belgien live; einen europaweiten Überblick gibt es ebenfalls. Die Länderprofile dieser Übersicht dienen als regulatorische Referenz – wie die Integration funktioniert, zeigen die Produktseiten.

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