Die Kassenpflicht kommt ein Jahr später als zunächst geplant: Das Bundesfinanzministerium hat den Starttermin auf den 1. Januar 2028 verschoben. Gleichzeitig konkretisiert ein neuer Referentenentwurf, wie die elektronische Belegpflicht künftig aussehen soll.
Was hat sich bei der Kassenpflicht geändert?
Der ursprüngliche Zeitplan sah eine Kassenpflicht ab Januar 2027 vor. Im Rahmen des Aktionsplans gegen Steuerkriminalität, den Bundesfinanzminister Lars Klingbeil am 16. Juli 2026 vorstellte, wurde der Starttermin auf den 1. Januar 2028 verschoben. Ein entsprechender Referentenentwurf folgte am 26. Juli 2026, eine überarbeitete Fassung wurde Anfang August 2026 an Verbände zur Stellungnahme verschickt.
Die Grundpfeiler bleiben gleich:
- eine Umsatzschwelle von 100.000 Euro,
- verschärfte Sanktionen
- und das Ende der offenen Ladenkasse für betroffene Betriebe.
Neu ist neben der neuen Frist vor allem der gestaffelte Einstieg sowie eine präzisere Ausgestaltung der digitalen Belegpflicht.
