Die vier ISCA-Pflichten der französischen Fiskalisierung – einfach erklärt
Seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet Artikel 286-I-3° bis des französischen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts, CGI) jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, das Kundenzahlungen über ein Kassensystem erfasst, zur Verwendung von Software, die vier Bedingungen erfüllt: Unveränderbarkeit, Sicherung, Aufbewahrung und Archivierung. Zusammen sind diese vier Bedingungen als ISCA-Pflichten bekannt (nach den französischen Begriffen Inaltérabilité, Sécurisation, Conservation, Archivage). Dieser Leitfaden erklärt in einfachen Worten, was jede davon für einen Anbieter von Kassen- oder POS-Software bedeutet.
Was das Gesetz vorschreibt
Die Pflicht wurde durch Artikel 88 des Finanzgesetzes für 2016 geschaffen und gilt seit dem 1. Januar 2018. Ihr Zweck ist die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, indem sogenannte permissive Software unmöglich gemacht wird – also Software, die erfasste Zahlungen nachträglich löschen oder verändern kann. Sie betrifft umsatzsteuerpflichtige Unternehmen aller Branchen, deren System Kundenzahlungen „extra-comptablement" erfasst, das heißt die Zahlung in der Kasse bzw. im POS-System selbst und getrennt von den Buchungssätzen festhält. Genau das definiert für die Finanzverwaltung ein système de caisse, und es gilt unabhängig von der Zahlungsart (Bar, Karte, Überweisung) sowie davon, ob das System lokal oder online betrieben wird. Die Konformität des Kassensystems kann auf zwei Wegen nachgewiesen werden: durch ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle (LNE oder InfoCert) oder durch eine individuelle Bescheinigung des Softwareherausgebers nach einem von der Finanzverwaltung festgelegten Muster. Das Gesetz regelt, ob Ihr System konform ist, nicht, ob Sie eines verwenden müssen: Wenn Sie eine Kasse einsetzen, muss sie konform sein.
I — Unveränderbarkeit (Inaltérabilité)
Die Software muss alle Zahlungsdaten erfassen, ohne jede Möglichkeit, sie zu verändern. Eine Stornierung oder Korrektur ist geschäftlich weiterhin zulässig, muss aber selbst erfasst werden und unmittelbar erkennbar bleiben. Nichts darf unbemerkt gelöscht oder überschrieben werden.
S — Sicherung (Sécurisation)
Die Software muss die Ursprungsdaten, die Änderungsdaten und die zur Erstellung von Belegen verwendeten Daten so sichern, dass alles in seinem ursprünglich erfassten Zustand wiederhergestellt werden kann. In der Praxis beruht dies auf der Signatur und der kryptografischen Verkettung der Datensätze.
C — Aufbewahrung (Conservation)
Die Software muss kumulierte und zusammenfassende Daten – Tages-, Monats- und Jahresabschlüsse – berechnen und erfassen, die vollständig und manipulationssicher sind. Diese eingefrorenen Summen ermöglichen es der Finanzverwaltung, den erklärten Umsatz abzugleichen.
A — Archivierung (Archivage)
Die Software muss die erfassten Daten in einem gewählten Rhythmus archivieren (höchstens jährlich oder je Geschäftsjahr), um die Daten einzufrieren und ihnen ein sicheres Datum zu geben. Das Archiv muss im Fall einer Prüfung zugänglich und nutzbar bleiben.
| Pflicht | Was das System gewährleisten muss |
|---|---|
| Unveränderbarkeit | Kein Zahlungsdatensatz kann ohne Spur verändert werden |
| Sicherung | Ursprungs- und Änderungsdaten geschützt und im erfassten Zustand wiederherstellbar |
| Aufbewahrung | Tages-, Monats- und Jahresabschlüsse, eingefroren und vollständig |
| Archivierung | Periodische Archivierung, die den erfassten Daten ein sicheres Datum verleiht |
Zwei Wege zum Konformitätsnachweis (Überblick)
ISCA beschreibt, was das System gewährleisten muss, nicht, wie man es nachweist. Für den Nachweis bestehen zwei Wege nebeneinander: die Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle (LNE oder InfoCert) und die individuelle Bescheinigung des Herausgebers, die durch das Finanzgesetz für 2026 wieder eingeführt wurde. Beide werden von der Finanzverwaltung gleichermaßen anerkannt. Wir behandeln diese Wahl in eigenen Artikeln.
Nicht zu verwechseln mit der E-Rechnung
Die ISCA-Pflichten gehören zum Anti-Betrugs-Regime für Kassensoftware. Sie sind von der Einführung der E-Rechnung getrennt, auch wenn beide Themen ähnlichen Zeitplänen folgen. Es handelt sich um zwei verschiedene Pflichten aus zwei unterschiedlichen Regelungen: ISCA sichert, wie Kundenzahlungen an der Quelle in der Kasse erfasst werden, während die E-Rechnung regelt, wie Rechnungen zwischen Unternehmen ausgestellt, übermittelt und gemeldet werden.
Nächste Schritte
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