
KassenSichV und TSE: Die wichtigsten Fakten zur Fiskalisierung in Deutschland
Fiskalisierung bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung von Kassensystemen, um Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern. Sie stellt sicher, dass alle Transaktionen lückenlos, sicher und nachvollziehbar erfasst werden. Für Unternehmen ist die Fiskalisierung von großer Bedeutung, da sie Transparenz schafft, Steuerbetrug vorbeugt und die korrekte Abrechnung von Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt gewährleistet. Durch den Einsatz technischer Sicherheitseinrichtungen (TSEs) und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), wird die Integrität der Daten geschützt und somit das Vertrauen in das Steuersystem gestärkt.
Die Kassensicherungsverordnung: Die Basis der Fiskalisierung in Deutschland
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist. Sie regelt die technischen Anforderungen zur Absicherung von elektronischen Kassensystemen gegen Manipulationen.
Ziel der KassenSichV ist es, Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern und somit die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Kassendaten sicherzustellen. Die KassenSichV schreibt vor, dass alle Kassensysteme mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Diese TSE protokolliert, signiert jede Transaktion manipulationssicher und stellt sicher, dass alle Daten unveränderbar gespeichert werden. Darüber hinaus verpflichtet die KassenSichV Unternehmen zur Belegausgabepflicht, sodass jede Transaktion mit einem Beleg dokumentiert wird. Die KassenSichV ist damit ein zentraler Bestandteil der Fiskalisierung in Deutschland und trägt wesentlich dazu bei, Steuerbetrug zu verhindern und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zu gewährleisten.
DSFinV-K: Die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme
Die DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) ist ein wichtiger Bestandteil der Fiskalisierung in Deutschland und definiert einen einheitlichen Standard für den Export und die Überprüfung von Kassendaten. Sie legt fest, wie alle Geschäftsvorfälle und Transaktionen aus elektronischen Kassensystemen strukturiert und aufbereitet werden müssen, damit die Finanzbehörden diese Daten bei Prüfungen einfach und nachvollziehbar analysieren können. Die DSFinV-K sorgt somit für Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Aufzeichnungen und unterstützt die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien gemäß der KassenSichV sowie der Abgabenordnung (§ 146a AO).
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
Gemäß der KassenSichV schreibt der Gesetzgeber in Deutschland vor, dass Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden muss. Diese TSE übernimmt den Schutz vor Manipulationen, während die Kasse weiterhin ihre Hauptfunktion als Registrierkasse erfüllt und die Daten and die TSE schickt. Die TSE sorgt so dafür, dass die Einzelaufzeichnungen so erfasst werden, dass nachträgliche Manipulationen ausgeschlossen sind.
Hardware-Lösung oder Cloud-TSE?
Im Unterschied zu anderen europäischen Ländern haben Unternehmen in Deutschland aktuell die Wahl zwischen cloudbasierten TSE-Lösungen und hardwarebasierten Varianten, die direkt in die Kassensysteme eingebunden werden.
Cloudbasierte Systeme sind die zukunftssichere Option und bieten zahlreiche Vorteile:
- Sie werden vom Anbieter betreut und regelmäßig aktualisiert und stellen so die Einhaltung gesetzlicher Neuerungen nach der Erstimplementierung besonders unkompliziert sicher.
- Eine Cloud-TSE ist schnell und einfach implementiert, Hardware-Investitionen sind nicht notwendig.
- Kassendaten können einfach verwaltet und exportiert werden, was die Überprüfung und Kassen-Nachschauen erheblich vereinfacht.
- Mit cloudbasierten Lösungen lassen sich mobile Geräte wie Tablets problemlos als Kasse einsetzen.
- Wer auf eine Cloud-TSE setzt, ist flexibel bei der Skalierung und kann Kassen- und Transaktionsanzahl jederzeit anpassen.
Weitere Fiskalisierungs-Anforderungen in Deutschland
Belegpflicht
In Deutschland gilt seit Inkrafttreten der KassenSichV eine strikte Belegausgabepflicht. Das bedeutet, dass bei jeder Transaktion – egal ob Barzahlung, Kartenzahlung oder andere Zahlungsarten – ein Beleg ausgestellt und dem Kunden übergeben werden muss. Dieser Beleg dient als Nachweis für den Kauf und enthält wichtige Informationen wie Datum, Uhrzeit, Transaktionsnummer, den Betrag sowie eine Signatur der TSE. Die Belege können entweder in Papierform oder digital bereitgestellt werden, wobei die gesetzliche Archivierungspflicht weiterhin gilt.
Auch wenn zuletzt im Zuge des neuen Koalitionsvertrages über eine Überarbeitung bzw. Abschaffung der Bonpflicht nachgedacht wurde - die Belegpflicht trägt wesentlich zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorgänge bei und unterstützt die Steuerbehörden bei der Kontrolle und Verhinderung von Manipulationen.
Meldepflicht
Seit dem 1. Januar 2025 besteht in Deutschland eine verpflichtende Meldepflicht für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, einschließlich Kassen, POS-Systeme, Taxameter und Wegstreckenzähler. Unternehmen sind verpflichtet, ihre eingesetzten Kassensysteme und die dazugehörigen TSE-Module dem Finanzamt zu melden. Der Prozess funktioniert entweder manuell über die ERiC-Schnittstelle und „Mein ELSTER“, kann aber mit der fiskaly SIGN DE x Submission API problemlos automatisiert werden.