
Registrierkassenpflicht geplant: Was im BMF-Aktionsplan steht
Am 16. Juli 2026 haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen gemeinsamen Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität vorgelegt. Das Papier bündelt eine Reihe geplanter Maßnahmen, von der Strafverfolgung bis hin zu konkreten Vorgaben am Point of Sale. Für den bargeldintensiven Handel ist dabei vor allem eine Ankündigung relevant: die geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht. Dieser Beitrag fasst zusammen, was der Aktionsplan dazu vorsieht.
Die geplante Registrierkassenpflicht
Dem Aktionsplan zufolge soll eine Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen eingeführt werden. Das BMF nennt als Ziel, in diesen Branchen Steuerbetrug entgegenzuwirken und Manipulationen zu verhindern.
Bislang gilt in Deutschland keine allgemeine Pflicht zur Nutzung eines elektronischen Kassensystems: Betriebe dürfen ihre Bareinnahmen auch über eine sogenannte offene Ladenkasse erfassen. Eine Registrierkassenpflicht würde bedeuten, dass Unternehmen der betroffenen Branchen ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen müssten.
Ein konkreter Zeitpunkt für ein Inkrafttreten wird im Aktionsplan nicht genannt. Es handelt sich um ein angekündigtes Vorhaben; ein Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.
Verlängerte Aufbewahrungsfristen und Datenspeicherung
Neben der Registrierkassenpflicht enthält der Aktionsplan weitere Punkte, die die Erfassung und Speicherung steuerrelevanter Daten betreffen:
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Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege soll von derzeit zehn auf 15 Jahre verlängert werden.
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Unternehmen sollen verpflichtet werden, steuerlich relevante Daten auf Spiegelservern in Deutschland zu speichern.
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Ein Umsatzsteuermeldesystem soll eingeführt werden, um Umsatzsteuerbetrug entgegenzuwirken.
Weitere Maßnahmen des Aktionsplans
Über den Kassenbereich hinaus sieht der Aktionsplan mehrere Maßnahmen zur Strafverfolgung und Aufdeckung vor. Dazu zählen laut BMF unter anderem:
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ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll, das Ermittlungen von Bund und Ländern koordinieren soll (organisatorisch angelehnt an das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, GTAZ);
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ein Datenanalysezentrum sowie eine zentrale Datenplattform mit KI-gestützten Werkzeugen, um Auffälligkeiten in Finanzdaten zu erkennen;
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die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige in ihrer bisherigen Form;
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höhere Strafen, darunter Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren, für besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität.
Aktueller Stand
Der Aktionsplan ist eine Absichtserklärung der beteiligten Ministerien. Die genannten Maßnahmen – einschließlich der Registrierkassenpflicht und der verlängerten Aufbewahrungsfrist – sind angekündigt, aber noch nicht in Kraft. Ob, wann und in welcher konkreten Ausgestaltung sie umgesetzt werden, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Zum regulatorischen Hintergrund: Wird ein elektronisches Aufzeichnungssystem genutzt, muss dieses schon heute nach der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) durch eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert sein.



