Die Konsultation von HMRC (der britischen Steuer- und Zollbehörde) zu verpflichtenden Softwarestandards für Electronic-Point-of-Sale- (EPOS) und Mobile-Point-of-Sale-Systeme (MPOS) läuft noch bis zum 18. August 2026. Im Fokus steht die elektronische Umsatzverkürzung (Electronic Sales Suppression, ESS), auch Kassenbetrug genannt: das Manipulieren digitaler Verkaufsaufzeichnungen, um den ausgewiesenen Umsatz zu verbergen oder zu verringern. HMRC nennt Österreich, Deutschland und Norwegen ausdrücklich als die internationalen Vorbilder hinter den Vorschlägen, und die Konsultation bittet EPOS/MPOS-Anbieter namentlich um ihre Rückmeldung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die HMRC-Konsultation zu verpflichtenden Softwarestandards für EPOS/MPOS-Systeme, die die elektronische Umsatzverkürzung (ESS) verhindern soll, läuft noch bis zum 18. August 2026.
- Das vorgeschlagene Paket stützt sich auf ein unveränderbares SAF-T-Transaktionsprotokoll, eine verschlüsselte Verkettung der Belege, ein Registrierungs- oder Zertifizierungssystem für EPOS/MPOS-Systeme sowie Sanktionen für Hersteller, deren Systeme für ESS genutzt werden.
- HMRC verweist ausdrücklich auf Österreich, Deutschland und Norwegen als die internationalen Ansätze, die vor der Ausarbeitung dieser Vorschläge herangezogen wurden.
- Nach den eigenen Daten von HMRC erreichte die Steuerlücke bei kleinen Unternehmen im Zeitraum 2023 bis 2024 28 Milliarden £, wovon 5,2 Milliarden £ auf vorsätzliche Steuerhinterziehung entfielen.
- Dies ist eine Konsultation, kein Gesetz. Ein Zeitplan für die Umsetzung steht noch nicht fest.
- fiskaly betreibt bereits eine zertifizierte Cloud-Infrastruktur, die auf denselben drei nationalen Modellen basiert, an denen sich HMRC orientiert.
Was bisher geschah
Die Electronic-Sales-Suppression-Konsultation von HMRC ist eine achtwöchige öffentliche Konsultation zu verpflichtenden Softwarestandards für EPOS- und MPOS-Systeme.
Sie baut direkt auf früheren Vorarbeiten auf: einem Call for Evidence aus dem Jahr 2018, der 11 Rückmeldungen von Herstellern von Kassensystemen, Anbietern und Branchenverbänden erhielt und in die Compliance-Strategie „Prevent, Promote, Respond" von HMRC einfloss, sowie dem Finance Act 2022 (Schedule 14), der den Besitz, die Herstellung, die Lieferung und die Bewerbung von ESS-Werkzeugen erstmals ausdrücklich unter Strafe stellte – ergänzt um erweiterte Auskunftsbefugnisse nach Finance Act 2008, Schedule 36. Im Autumn Budget 2025 wurden anschließend weitere Maßnahmen gegen Betrug im Einzelhandel angekündigt.
16 der 37 OECD-Staaten schreiben den Einsatz von EPOS-Systemen zur Steuerkonformität bereits vor, und fünf davon verlangen zusätzlich die automatische Übermittlung der Verkaufsdaten direkt an die Steuerbehörde. Dieser Kontext ist relevant, wenn man betrachtet, wie schnell sich der Zahlungsmix im Vereinigten Königreich verändert hat: Laut der Payments Survey 2024 des British Retail Consortium sank der Bargeldanteil an den Einzelhandelszahlungen von 53% im Jahr 2013 auf einen Tiefstand von 15% im Jahr 2021 und erholte sich bis 2023 leicht auf 20%, während der Anteil der Debitkartenzahlungen im selben Zeitraum von 32% auf 62% stieg.
Ein HMRC-Bericht aus dem Jahr 2016 zu einer bestimmten Form von ESS bezifferte den damit verbundenen Steuerausfall auf 100 Millionen £, und eine breiter angelegte Schätzung aus dem Jahr 2019 bezifferte die durch Umsatzverkürzung entstehenden Mehrwertsteuerausfälle auf über 450 Millionen £ pro Jahr. Das National Audit Office berichtete 2024, dass die aus ESS-Fällen erzielten Mehreinnahmen von 17 Millionen £ im Zeitraum 2022 bis 2023 auf 98 Millionen £ im Zeitraum 2023 bis 2024 stiegen, während sich die Zahl der von HMRC bearbeiteten Fälle von 253 auf 1.275 erhöhte.
Im Steuerjahr 2023 bis 2024 wuchs die Steuerlücke bei kleinen Unternehmen auf 28 Milliarden £ – 60% der gesamten Steuerlücke des Vereinigten Königreichs von 46,8 Milliarden £ –, wovon allein auf vorsätzliche Steuerhinterziehung 5,2 Milliarden £ entfielen. Dem stehen Gesamteinnahmen von HMRC in Höhe von 858,9 Milliarden £ im Zeitraum 2024 bis 2025 gegenüber – die Finanzierungsgrundlage für öffentliche Dienstleistungen, die laut Konsultation durch diese Maßnahmen geschützt werden soll. HMRC richtet sich damit gezielt an Entwickler, Anbieter und Wiederverkäufer von EPOS/MPOS-Systemen sowie an Unternehmen aus Einzelhandel und Gastgewerbe und an Steuerfachleute.
Ein HMRC-Fall zeigt, wie das in der Praxis aussieht: Ermittler stießen auf eine Software, mit der eine verknüpfte mobile App Verkäufe aus einer EPOS-Datenbank aus der Ferne löschen konnte, ohne im Audit-Trail Spuren zu hinterlassen. Gegen 14 Unternehmen, die diese Software nachweislich nutzten, wurde die Steuer auf verkürzte Umsätze geltend gemacht, in zwei Fällen im Wege der Strafverfolgung, wodurch 1,3 Millionen £ an Steuern wieder eingezogen wurden.
Was konkret vorgeschlagen wird
Die Konsultation legt sechs Maßnahmen dar, die zusammenwirken sollen und nicht als Einzeloptionen gedacht sind.
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Ein unveränderbares Transaktionsprotokoll im SAF-T-Format der OECD (Standard Audit File for Tax), bei dem jede Transaktion und jede Anpassung kryptografisch verkettet ist.
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Ein Registrierungs- oder Zertifizierungssystem für EPOS/MPOS-Systeme, die im Vereinigten Königreich verkauft, übertragen oder genutzt werden, wobei drei Varianten geprüft werden: Selbstzertifizierung durch den Hersteller, Registrierung durch den Anbieter beim Verkauf oder Registrierung durch den Nutzer beim Kauf.
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Verpflichtende Angaben auf Belegen und in Systemberichten, höchstwahrscheinlich in Form eines scannbaren QR-Codes, mit dem sowohl Prüfer als auch Verbraucher die kryptografische Kette überprüfen können; die Konsultation fragt zudem gesondert, ob eine Belegausgabepflicht für jede Transaktion oder nur oberhalb eines Mindestbetrags gelten soll, wobei 35 £ als Beispiel genannt werden.
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Schnellere, weniger aufwendige Prüfungen: Ein Prüfer scannt den QR-Code, verifiziert die Kette und die Summenwerte und kann eine Prüfung in rund 30 Minuten abschließen – statt der Monate, die eine herkömmliche Prüfung in Anspruch nimmt.
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Eine allgemeine Pflicht der Anbieter, die Integrität ihrer Systeme gegen ESS-Manipulationen zu schützen.
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Sanktionen für Hersteller und Anbieter, die dieser Pflicht nicht nachkommen, mit der Möglichkeit, Sanktionen zu vermeiden, wenn eine Schwachstelle gegenüber HMRC offengelegt und behoben wird.
HMRC bevorzugt nach eigenen Angaben Standards, die bestehende Systeme über ein Software-Update erfüllen können, statt einen Austausch der Hardware zu erfordern – und zwar schrittweise statt auf einen Schlag. Ein Zeitplan für die Umsetzung ist noch nicht entschieden; er hängt davon ab, was diese Konsultation zutage fördert.
Woher die Vorlage stammt: Österreich, Deutschland und Norwegen
Die Vorschläge von HMRC orientieren sich unmittelbar an Systemen, die in Österreich, Deutschland und Norwegen bereits im Einsatz sind – den drei Ländern, die die Konsultation in ihrem Annex B namentlich nennt.
- Österreich verlangt einzeln (nicht gesammelt) erfasste Barumsätze, eine verpflichtende Belegausgabe sowie kryptografisch verkettete Transaktionen und Kassenberichte, die ein Prüfer durch Scannen eines QR-Codes verifiziert.
- Deutschland verlangt zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen, gesetzlich definierte Transaktionsinhalte, eine verpflichtende digitale Signatur für jede Transaktion (einschließlich stornierter Transaktionen und „Kein-Verkauf"-Vorgänge, die dennoch einen Beleg erzeugen müssen) sowie ein Sanktionsregime für Hersteller, die ihre Systeme nicht schützen – das derzeit engste Pendant zu der von HMRC vorgeschlagenen Herstellersanktion.
- Norwegen setzt SAF-T als Standard voraus, registriert und prüft EPOS-Systeme bei der Einrichtung bei der Steuerbehörde (Skatteetaten), verlangt von Anbietern eine Produkterklärung, bevor ein System rechtmäßig verkauft werden darf, und veröffentlicht eine öffentliche Datenbank zertifizierter Systeme.
Die Konsultation erwähnt außerdem das freiwillige Q-Mark-System der Niederlande sowie den stärker sanktionsorientierten, nachgelagerten Durchsetzungsansatz Australiens und Neuseelands, kommt aber selbst zu dem Schluss, dass das Modell Österreichs, Deutschlands und Norwegens zu bevorzugen ist: verpflichtende, vorgelagerte, softwarebasierte Standards statt nachträglich verhängter Sanktionen. Die Stakeholder-Liste von HMRC (Annex A) führt zudem die griechische Independent Authority for Public Revenue unter den konsultierten Steuerbehörden auf, auch wenn der griechische Ansatz nicht in gleicher Weise als Referenzmodell dargestellt wird wie der österreichische, deutsche und norwegische.




