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Konsultation zur Umsatzverkürzung in UK: Was EPOS/MPOS-Anbieter wissen müssen

Überblick über HMRCs Konsultation 2026 zu Softwarestandards gegen Kassenbetrug für EPOS/MPOS-Systeme und die Vorlage aus Österreich, Deutschland und Norwegen.

A modern point-of-sale terminal printing a receipt at a retail checkout

Die Konsultation von HMRC (der britischen Steuer- und Zollbehörde) zu verpflichtenden Softwarestandards für Electronic-Point-of-Sale- (EPOS) und Mobile-Point-of-Sale-Systeme (MPOS) läuft noch bis zum 18. August 2026. Im Fokus steht die elektronische Umsatzverkürzung (Electronic Sales Suppression, ESS), auch Kassenbetrug genannt: das Manipulieren digitaler Verkaufsaufzeichnungen, um den ausgewiesenen Umsatz zu verbergen oder zu verringern. HMRC nennt Österreich, Deutschland und Norwegen ausdrücklich als die internationalen Vorbilder hinter den Vorschlägen, und die Konsultation bittet EPOS/MPOS-Anbieter namentlich um ihre Rückmeldung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die HMRC-Konsultation zu verpflichtenden Softwarestandards für EPOS/MPOS-Systeme, die die elektronische Umsatzverkürzung (ESS) verhindern soll, läuft noch bis zum 18. August 2026.
  • Das vorgeschlagene Paket stützt sich auf ein unveränderbares SAF-T-Transaktionsprotokoll, eine verschlüsselte Verkettung der Belege, ein Registrierungs- oder Zertifizierungssystem für EPOS/MPOS-Systeme sowie Sanktionen für Hersteller, deren Systeme für ESS genutzt werden.
  • HMRC verweist ausdrücklich auf Österreich, Deutschland und Norwegen als die internationalen Ansätze, die vor der Ausarbeitung dieser Vorschläge herangezogen wurden.
  • Nach den eigenen Daten von HMRC erreichte die Steuerlücke bei kleinen Unternehmen im Zeitraum 2023 bis 2024 28 Milliarden £, wovon 5,2 Milliarden £ auf vorsätzliche Steuerhinterziehung entfielen.
  • Dies ist eine Konsultation, kein Gesetz. Ein Zeitplan für die Umsetzung steht noch nicht fest.
  • fiskaly betreibt bereits eine zertifizierte Cloud-Infrastruktur, die auf denselben drei nationalen Modellen basiert, an denen sich HMRC orientiert.

Was bisher geschah

Die Electronic-Sales-Suppression-Konsultation von HMRC ist eine achtwöchige öffentliche Konsultation zu verpflichtenden Softwarestandards für EPOS- und MPOS-Systeme.

Sie baut direkt auf früheren Vorarbeiten auf: einem Call for Evidence aus dem Jahr 2018, der 11 Rückmeldungen von Herstellern von Kassensystemen, Anbietern und Branchenverbänden erhielt und in die Compliance-Strategie „Prevent, Promote, Respond" von HMRC einfloss, sowie dem Finance Act 2022 (Schedule 14), der den Besitz, die Herstellung, die Lieferung und die Bewerbung von ESS-Werkzeugen erstmals ausdrücklich unter Strafe stellte – ergänzt um erweiterte Auskunftsbefugnisse nach Finance Act 2008, Schedule 36. Im Autumn Budget 2025 wurden anschließend weitere Maßnahmen gegen Betrug im Einzelhandel angekündigt.

16 der 37 OECD-Staaten schreiben den Einsatz von EPOS-Systemen zur Steuerkonformität bereits vor, und fünf davon verlangen zusätzlich die automatische Übermittlung der Verkaufsdaten direkt an die Steuerbehörde. Dieser Kontext ist relevant, wenn man betrachtet, wie schnell sich der Zahlungsmix im Vereinigten Königreich verändert hat: Laut der Payments Survey 2024 des British Retail Consortium sank der Bargeldanteil an den Einzelhandelszahlungen von 53% im Jahr 2013 auf einen Tiefstand von 15% im Jahr 2021 und erholte sich bis 2023 leicht auf 20%, während der Anteil der Debitkartenzahlungen im selben Zeitraum von 32% auf 62% stieg.

Ein HMRC-Bericht aus dem Jahr 2016 zu einer bestimmten Form von ESS bezifferte den damit verbundenen Steuerausfall auf 100 Millionen £, und eine breiter angelegte Schätzung aus dem Jahr 2019 bezifferte die durch Umsatzverkürzung entstehenden Mehrwertsteuerausfälle auf über 450 Millionen £ pro Jahr. Das National Audit Office berichtete 2024, dass die aus ESS-Fällen erzielten Mehreinnahmen von 17 Millionen £ im Zeitraum 2022 bis 2023 auf 98 Millionen £ im Zeitraum 2023 bis 2024 stiegen, während sich die Zahl der von HMRC bearbeiteten Fälle von 253 auf 1.275 erhöhte.

Im Steuerjahr 2023 bis 2024 wuchs die Steuerlücke bei kleinen Unternehmen auf 28 Milliarden £ – 60% der gesamten Steuerlücke des Vereinigten Königreichs von 46,8 Milliarden £ –, wovon allein auf vorsätzliche Steuerhinterziehung 5,2 Milliarden £ entfielen. Dem stehen Gesamteinnahmen von HMRC in Höhe von 858,9 Milliarden £ im Zeitraum 2024 bis 2025 gegenüber – die Finanzierungsgrundlage für öffentliche Dienstleistungen, die laut Konsultation durch diese Maßnahmen geschützt werden soll. HMRC richtet sich damit gezielt an Entwickler, Anbieter und Wiederverkäufer von EPOS/MPOS-Systemen sowie an Unternehmen aus Einzelhandel und Gastgewerbe und an Steuerfachleute.

Ein HMRC-Fall zeigt, wie das in der Praxis aussieht: Ermittler stießen auf eine Software, mit der eine verknüpfte mobile App Verkäufe aus einer EPOS-Datenbank aus der Ferne löschen konnte, ohne im Audit-Trail Spuren zu hinterlassen. Gegen 14 Unternehmen, die diese Software nachweislich nutzten, wurde die Steuer auf verkürzte Umsätze geltend gemacht, in zwei Fällen im Wege der Strafverfolgung, wodurch 1,3 Millionen £ an Steuern wieder eingezogen wurden.

Was konkret vorgeschlagen wird

Die Konsultation legt sechs Maßnahmen dar, die zusammenwirken sollen und nicht als Einzeloptionen gedacht sind.

  1. Ein unveränderbares Transaktionsprotokoll im SAF-T-Format der OECD (Standard Audit File for Tax), bei dem jede Transaktion und jede Anpassung kryptografisch verkettet ist.

  2. Ein Registrierungs- oder Zertifizierungssystem für EPOS/MPOS-Systeme, die im Vereinigten Königreich verkauft, übertragen oder genutzt werden, wobei drei Varianten geprüft werden: Selbstzertifizierung durch den Hersteller, Registrierung durch den Anbieter beim Verkauf oder Registrierung durch den Nutzer beim Kauf.

  3. Verpflichtende Angaben auf Belegen und in Systemberichten, höchstwahrscheinlich in Form eines scannbaren QR-Codes, mit dem sowohl Prüfer als auch Verbraucher die kryptografische Kette überprüfen können; die Konsultation fragt zudem gesondert, ob eine Belegausgabepflicht für jede Transaktion oder nur oberhalb eines Mindestbetrags gelten soll, wobei 35 £ als Beispiel genannt werden.

  4. Schnellere, weniger aufwendige Prüfungen: Ein Prüfer scannt den QR-Code, verifiziert die Kette und die Summenwerte und kann eine Prüfung in rund 30 Minuten abschließen – statt der Monate, die eine herkömmliche Prüfung in Anspruch nimmt.

  5. Eine allgemeine Pflicht der Anbieter, die Integrität ihrer Systeme gegen ESS-Manipulationen zu schützen.

  6. Sanktionen für Hersteller und Anbieter, die dieser Pflicht nicht nachkommen, mit der Möglichkeit, Sanktionen zu vermeiden, wenn eine Schwachstelle gegenüber HMRC offengelegt und behoben wird.

HMRC bevorzugt nach eigenen Angaben Standards, die bestehende Systeme über ein Software-Update erfüllen können, statt einen Austausch der Hardware zu erfordern – und zwar schrittweise statt auf einen Schlag. Ein Zeitplan für die Umsetzung ist noch nicht entschieden; er hängt davon ab, was diese Konsultation zutage fördert.

Woher die Vorlage stammt: Österreich, Deutschland und Norwegen

Die Vorschläge von HMRC orientieren sich unmittelbar an Systemen, die in Österreich, Deutschland und Norwegen bereits im Einsatz sind – den drei Ländern, die die Konsultation in ihrem Annex B namentlich nennt.

  • Österreich verlangt einzeln (nicht gesammelt) erfasste Barumsätze, eine verpflichtende Belegausgabe sowie kryptografisch verkettete Transaktionen und Kassenberichte, die ein Prüfer durch Scannen eines QR-Codes verifiziert.
  • Deutschland verlangt zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen, gesetzlich definierte Transaktionsinhalte, eine verpflichtende digitale Signatur für jede Transaktion (einschließlich stornierter Transaktionen und „Kein-Verkauf"-Vorgänge, die dennoch einen Beleg erzeugen müssen) sowie ein Sanktionsregime für Hersteller, die ihre Systeme nicht schützen – das derzeit engste Pendant zu der von HMRC vorgeschlagenen Herstellersanktion.
  • Norwegen setzt SAF-T als Standard voraus, registriert und prüft EPOS-Systeme bei der Einrichtung bei der Steuerbehörde (Skatteetaten), verlangt von Anbietern eine Produkterklärung, bevor ein System rechtmäßig verkauft werden darf, und veröffentlicht eine öffentliche Datenbank zertifizierter Systeme.

Die Konsultation erwähnt außerdem das freiwillige Q-Mark-System der Niederlande sowie den stärker sanktionsorientierten, nachgelagerten Durchsetzungsansatz Australiens und Neuseelands, kommt aber selbst zu dem Schluss, dass das Modell Österreichs, Deutschlands und Norwegens zu bevorzugen ist: verpflichtende, vorgelagerte, softwarebasierte Standards statt nachträglich verhängter Sanktionen. Die Stakeholder-Liste von HMRC (Annex A) führt zudem die griechische Independent Authority for Public Revenue unter den konsultierten Steuerbehörden auf, auch wenn der griechische Ansatz nicht in gleicher Weise als Referenzmodell dargestellt wird wie der österreichische, deutsche und norwegische.

Woher die Vorlage stammt: Österreich, Deutschland und Norwegen

AnforderungÖsterreichDeutschlandNorwegen
Einzelaufzeichnung der TransaktionenVerpflichtend – jede Bartransaktion wird einzeln und fortlaufend erfasstVerpflichtend – jede Transaktion wird einzeln erfasst, einschließlich Stornierungen/NullbonsVerpflichtend – jeder Verkauf wird einzeln im elektronischen Journal erfasst
Signatur-/VerkettungsmodellDigital signierte Belegkette mit einer Signatur-/Siegelerstellungseinheit und kryptografischer Verkettung zwischen den BelegenZertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) mit sicherer Speicherung, digitalen Signaturen und TransaktionsprotokollierungKeine verpflichtende Belegsignatur und keine kryptografische Belegverkettung. Die Sicherheit beruht auf geschützten elektronischen Journalen und Audit-Trails statt auf signierten Belegen.
Standard für das DatenformatProprietäre RKSV-DatenstrukturDSFinV-K als Standard-ExportformatSAF-T-Kassenregister-Export für Prüfungen erforderlich.
Registrierung oder Zertifizierung des SystemsSicherheitseinrichtung/Zertifikat bei der Steuerbehörde registriert; keine Zulassung der POS-Software selbstTSE-Komponenten müssen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Die POS-Systeme selbst werden nicht zertifiziert.Kassensysteme müssen bei der norwegischen Steuerverwaltung (Skatteetaten) registriert werden, und Anbieter müssen vor dem Vertrieb des Systems eine Produkterklärung einreichen.
Öffentliche Liste konformer SystemeNicht enthaltenNicht enthaltenEnthaltenöffentliches Register angemeldeter Kassensysteme.
Sanktionsregime für Hersteller/AnbieterTeilweise enthaltendie Pflichten liegen überwiegend bei den Steuerpflichtigen und nicht bei den Softwareanbietern.EnthaltenHersteller und Anbieter haben gesetzliche Pflichten in Bezug auf die konforme TSE-Integration und Dokumentation.EnthaltenAnbieter können mit Durchsetzungsmaßnahmen belegt werden, wenn sie Systeme vertreiben, die nicht dem Kassensystemgesetz entsprechen.

HMRC schlägt nichts vor, was Österreich, Deutschland und Norwegen nicht bereits seit Jahren im Produktivbetrieb einsetzen. Die zentrale offene Frage für das Vereinigte Königreich ist, welche konkrete Kombination dieser Merkmale es übernimmt – und wie.

Wen das betrifft

Die Konsultation richtet sich an drei Gruppen: Entwickler und Anbieter von EPOS/MPOS-Systemen, die Unternehmen aus Einzelhandel und Gastgewerbe, die diese Systeme nutzen, und die Steuerfachleute, die sie beraten.

Im Vereinigten Königreich gibt es nach den Schätzungen des Department for Business and Trade für 2025 rund 547.000 Unternehmen im Einzel- und Großhandel, konzentriert auf die Bereiche kleinerer Einzelhandel, Take-away und Gastgewerbe, in denen ESS laut HMRC am weitesten verbreitet ist. Frage 13 der Konsultation fragt die Teilnehmer direkt nach Erfahrungen mit Standards „in anderen Rechtsordnungen, wie etwa – aber nicht beschränkt auf – Österreich, Deutschland oder Norwegen".

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Dies ist eine Konsultation, kein Gesetz. Rückmeldungen sind bis zum 18. August 2026 einzureichen, und ein Zeitplan für die Umsetzung steht noch nicht fest.
  • Die internationalen Modelle, die HMRC herangezogen hat. Österreich, Deutschland und Norwegen setzen heute jeweils eine Kombination aus verschlüsselter Verkettung, verpflichtender Zertifizierung und SAF-T ein, und HMRC nennt alle drei ausdrücklich.
  • Nicht nur Händler sind betroffen, sondern auch Hersteller. Das vorgeschlagene Sanktionsregime für Anbieter entspricht den bestehenden deutschen Regelungen für Hersteller technischer Sicherheitseinrichtungen.
  • Der bevorzugte Weg ist Software, nicht Hardware. HMRC möchte Standards, die sich nach Möglichkeit über ein Update bestehender Systeme umsetzen lassen.
  • fiskaly betreibt genau dieses Modell bereits in den drei Ländern, an denen sich HMRC orientiert.

Ob die Vorschläge von HMRC in dieser Form zu britischem Recht werden, ist noch offen, doch die Richtung der Referenzmodelle ist eindeutig: kryptografisch überprüfbare, SAF-T-basierte, über die Cloud bereitstellbare Konformität statt Hardware-Vorgaben oder nachträglicher Sanktionen.

Häufig gestellte Fragen

Am 18. August 2026, acht Wochen nach ihrem Beginn am 23. Juni 2026.

HMRC bevorzugt nach eigenen Angaben Standards, die bestehende Systeme über ein Software-Update erfüllen können, räumt aber ein, dass der endgültige Ansatz und der Zeitplan noch nicht feststehen.

Standard Audit File for Tax – ein von der OECD definierter internationaler Datenstandard, der erstmals 2005 veröffentlicht und 2010 zu Version 2 aktualisiert wurde – für den Austausch von Buchhaltungsdaten mit einer Steuerbehörde oder einem Prüfer. Die Konsultation schlägt ihn als verpflichtendes Format für das Transaktionsprotokoll britischer EPOS/MPOS-Systeme vor.

Für beides. Die Konsultation schlägt vor, alle Transaktionen unabhängig von der Zahlungsart zu erfassen.

Ja. Norwegen zertifiziert konforme EPOS-Systeme und führt sie öffentlich auf, Deutschland verlangt zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen und Österreich schreibt verkettete, digital signierte Belege vor – drei Modelle, die die Konsultation direkt als Präzedenzfall anführt.

16 der 37 OECD-Staaten schreiben den Einsatz von EPOS-Systemen zu Zwecken der Steuerkonformität bereits vor, und fünf davon verlangen zusätzlich die automatische Übermittlung dieser Verkaufsdaten direkt an die Steuerbehörde.

Entwickler, Anbieter und Wiederverkäufer von EPOS/MPOS-Systemen, Unternehmen aus Einzelhandel und Gastgewerbe, Steuerfachleute und Branchenverbände – und HMRC akzeptiert auch Teilantworten, die sich auf die für den jeweiligen Teilnehmer relevantesten Abschnitte konzentrieren.

Weitere Informationen zum Stand der Fiskalisierung Land für Land in der EU finden Sie in fiskalys Fiskalisierungsüberblick. Für die E-Invoicing-Seite derselben Infrastruktur zeigt der Leitfaden zu Europas E-Rechnungs-Pflichten mehr Details zur heutigen Landschaft.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026. Dieser Artikel bietet allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bitte gleichen Sie Anwendungsbereich und Anforderungen mit den aktuellen Konsultationsdokumenten von HMRC und etwaigen daraus resultierenden Rechtsvorschriften ab.