E-Rechnung in Schweden
Für B2G ist die E-Rechnung verpflichtend, für B2B und B2C nicht erforderlich. Peppol BIS Billing 3.0 ist das einzige zulässige B2G-Format.
Wichtige Termine
- Apr. 2019
B2G-Pflicht
Lag (2018:1277) für zentrale und subzentrale Behörden bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte.
- Juli 2025
Nur noch Peppol BIS Billing 3.0
Svefaktura und EDIFACT werden im B2G nicht mehr akzeptiert.
- Feb. 2026
Sonderbeauftragter für ViDA ernannt
Der Auftrag umfasst auch die Frage, ob eine nationale B2B-Pflicht eingeführt werden soll.
- Nov. 2027
Empfehlungen des Sonderbeauftragten fällig
Gesetzgebungsempfehlungen zur Umsetzung von ViDA.
Die Hintergründe
Im B2G-Bereich ist die E-Rechnung seit dem 1. April 2019 verpflichtend, geregelt in Lag (2018:1277) om elektroniska fakturor till följd av offentlig upphandling. Sie gilt für alle zentralen und subzentralen öffentlichen Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte für öffentliche Vergaben. Seit Juli 2025 werden die Formate Svefaktura und EDIFACT bei B2G-Rechnungen nicht mehr akzeptiert; Peppol BIS Billing 3.0 ist das einzige zulässige Format.
Eine nationale B2B-E-Rechnungspflicht gibt es Stand August 2026 nicht. Am 5. Februar 2026 hat das schwedische Finanzministerium einen Untersuchungsauftrag erteilt und einen Sonderbeauftragten ernannt, der die Umsetzung der ViDA-Regeln der EU prüfen soll, einschließlich der Frage, ob eine nationale B2B-Pflicht eingeführt werden soll. Seine Gesetzgebungsempfehlungen sind bis zum 30. November 2027 fällig. Bis dahin bleiben Papier- und PDF-Rechnungen im privaten B2B-Verkehr rechtlich gültig. Eine B2C-Pflicht gibt es nicht.
Ein Lieferant, der einem öffentlichen Auftraggeber keine konforme E-Rechnung sendet, kann bei DIGG (der schwedischen Behörde für digitale Verwaltung) gemeldet werden. DIGG kann den Fall prüfen, die Einhaltung anordnen und diese Anordnung mit einer finanziellen Sanktion verbinden, die sich nach den Verhältnissen des Lieferanten richtet. Einen festen, öffentlich bekannten Bußgeldkatalog gibt es nicht.
Das ViDA-Regelwerk der EU legt den 1. Juli 2030 als Frist für die verpflichtende digitale Meldung innergemeinschaftlicher B2B-Umsätze fest.
Zuletzt aktualisiert: September 2026
Häufige Fragen
Eine nationale B2B-Pflicht gibt es Stand August 2026 nicht. Papier und PDF bleiben im privaten B2B-Verkehr rechtlich gültig. Ein Sonderbeauftragter prüft die Umsetzung von ViDA, einschließlich einer möglichen nationalen B2B-Pflicht; seine Empfehlungen sind bis zum 30. November 2027 fällig.
Seit Juli 2025 ist Peppol BIS Billing 3.0 das einzige zulässige Format. Svefaktura und EDIFACT werden bei B2G-Rechnungen nicht mehr akzeptiert.
Seit dem 1. April 2019, nach Lag (2018:1277), für zentrale und subzentrale öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte für öffentliche Vergaben.
Der Lieferant kann bei DIGG gemeldet werden. Die Behörde kann den Fall prüfen, die Einhaltung anordnen und dies mit einer finanziellen Sanktion verbinden, die sich nach den Verhältnissen des Lieferanten richtet. Einen festen, öffentlich bekannten Bußgeldkatalog gibt es nicht.
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