E-Rechnung in Belgien
Für B2G und B2B ist die E-Rechnung verpflichtend, für B2C nicht erforderlich. Gefordert sind strukturierte Peppol-Rechnungen – ein PDF per E-Mail erfüllt die Anforderung nicht.
Wichtige Termine
- März 2024
B2G-Pflicht für föderale Aufträge über 3.000 €
Die Mercurius/Peppol-Infrastruktur besteht seit 2017.
- Jan. 2026
B2B-Pflicht für alle USt-registrierten Unternehmen
Peppol-Netzwerk im 4-Ecken-Modell, Formate nach EN 16931 (UBL 2.1 oder CII).
- Apr. 2026
Sanktionen greifen
1.500 € / 3.000 € / 5.000 € nach dem Königlichen Erlass vom 8. Juli 2025.
- Jan. 2028
Echtzeit-E-Reporting geplant
Peppol-5-Ecken-Modell, im Vorfeld der ViDA-Anforderung für innergemeinschaftliche Umsätze ab dem 1. Juli 2030.
Die Hintergründe
Im B2G-Bereich ist die E-Rechnung seit dem 1. März 2024 für föderale Aufträge über 3.000 € verpflichtend; genutzt wird die Mercurius/Peppol-Infrastruktur, die seit 2017 besteht.
Die B2B-E-Rechnung wurde am 1. Januar 2026 für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen verpflichtend. Sie läuft über das Peppol-Netzwerk im 4-Ecken-Modell, in Formaten nach EN 16931 (UBL 2.1 oder CII). Ein per E-Mail verschicktes PDF erfüllt die Anforderung nicht. Eine dreimonatige Toleranzphase galt im 1. Quartal 2026 für Unternehmen, die nachweisen konnten, dass sie auf die Umsetzung hinarbeiteten; sie endete am 31. März 2026. Seit dem 1. April 2026 gelten Sanktionen nach dem Königlichen Erlass vom 8. Juli 2025: 1.500 € beim ersten Verstoß, 3.000 € beim zweiten und 5.000 € bei weiteren Verstößen.
Geplant ist ab Januar 2028 der Umstieg auf Echtzeit-E-Reporting über ein Peppol-5-Ecken-Modell; ab dem 1. Juli 2030 kommt nach ViDA die EU-weite Anforderung für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze hinzu.
Zuletzt aktualisiert: September 2026
Häufige Fragen
Die B2B-E-Rechnung wurde am 1. Januar 2026 für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen verpflichtend. Eine Toleranzphase im 1. Quartal 2026 endete am 31. März 2026. Seit dem 1. April 2026 gelten Sanktionen.
Nein. Ein per E-Mail verschicktes PDF erfüllt die B2B-Anforderung nicht. Rechnungen müssen über das Peppol-Netzwerk im 4-Ecken-Modell laufen, in Formaten nach EN 16931 (UBL 2.1 oder CII).
Nach dem Königlichen Erlass vom 8. Juli 2025: 1.500 € beim ersten Verstoß, 3.000 € beim zweiten und 5.000 € bei weiteren Verstößen.
Belgien plant ab Januar 2028 den Umstieg auf Echtzeit-E-Reporting über ein Peppol-5-Ecken-Modell. Ab dem 1. Juli 2030 gilt zudem nach ViDA die EU-weite Anforderung für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze.
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