E-Rechnung in Spanien
Für B2G ist die E-Rechnung verpflichtend. Für B2B ist sie geplant (ca. Q4 2027 / ca. Q4 2028), die nötige Ministerialverordnung steht aber noch aus. Für B2C ist sie nicht erforderlich. Veri*factu ist davon getrennt zu betrachten.
Wichtige Termine
- 2015
B2G-Pflicht über FACe
Facturae für Rechnungen an öffentliche Stellen über 5.000 €, nach Ley 25/2013.
- Sept. 2022
Ley 18/2022 „Crea y Crece“
Rechtsgrundlage für die nationale B2B-Pflicht.
- Apr. 2026
Real Decreto 238/2026 in Kraft
Die Durchführungsverordnung gilt; die Ministerialverordnung zu den technischen Regeln steht Stand August 2026 noch aus.
- Jan. 2027
Veri*factu verpflichtend
Eigenständige Regelung zu Softwarezertifizierung und Betrugsbekämpfung – nicht dasselbe wie die E-Rechnung nach Crea y Crece.
Die Hintergründe
Im B2G-Bereich ist die E-Rechnung seit 2015 nach Ley 25/2013 Pflicht. Wer einer spanischen öffentlichen Stelle mehr als 5.000 € in Rechnung stellt, reicht die Rechnung im Format Facturae über die Plattform FACe ein.
Rechtsgrundlage der B2B-Pflicht ist die Ley 18/2022 („Crea y Crece“) vom September 2022. Die Durchführungsverordnung, das Real Decreto 238/2026, ist seit dem 20. April 2026 in Kraft. Die Pflicht selbst greift jedoch erst, wenn das Finanzministerium eine gesonderte Ministerialverordnung mit den technischen Regeln veröffentlicht; Stand August 2026 lag diese noch nicht vor. Häufig genannte Schätzungen verorten den Start bei etwa Q4 2027 für Unternehmen mit mehr als 8 Mio. € Umsatz und bei etwa Q4 2028 für alle übrigen Unternehmen und Selbstständigen, gerechnet als 12 bzw. 24 Monate ab Veröffentlichung der Ministerialverordnung. Gesetzlich festgelegt sind diese Termine nicht.
Sobald die Pflicht durchsetzbar ist, werden Rechnungen entweder über die öffentliche Lösung der Steuerbehörde (Format UBL) oder über private, untereinander vernetzte Plattformen ausgetauscht. Diese Plattformen müssen zusätzlich eine UBL-Kopie jeder Rechnung an die öffentliche Lösung senden, eine fortgeschrittene elektronische Signatur anbringen und Vernetzungsanfragen anderer Plattformen annehmen.
Empfänger müssen zudem den Rechnungsstatus melden: die kaufmännische Annahme oder Ablehnung sowie die vollständige Zahlung mit dem tatsächlichen Zahlungsdatum. Beides ist innerhalb von vier Kalendertagen nach Eintritt des Status zu melden, Samstage, Sonntage und landesweite Feiertage nicht eingerechnet. Die vollständige Zahlung muss in jedem Fall an die öffentliche Lösung gemeldet werden, unabhängig davon, über welche Plattform die Rechnung lief.
Die spanische B2B-E-Rechnungspflicht ist unabhängig von Veri*factu, einer Regelung zu Softwarezertifizierung und Betrugsbekämpfung, die im Januar 2027 verpflichtend wird. Sie legt fest, wie Rechnungssoftware Rechnungsdatensätze erzeugt und an die Steuerbehörde meldet.
Zuletzt aktualisiert: September 2026
Häufige Fragen
Die Pflicht greift erst, wenn das Finanzministerium eine Ministerialverordnung mit den technischen Regeln veröffentlicht hat. Stand August 2026 lag sie noch nicht vor. Gängige Schätzungen verorten den Start bei etwa Q4 2027 (Umsatz über 8 Mio. €) bzw. Q4 2028 (alle Übrigen), also 12 bzw. 24 Monate nach der Veröffentlichung. Diese Termine sind gesetzlich nicht festgelegt.
Nein. Die spanische B2B-E-Rechnungspflicht (Ley 18/2022 „Crea y Crece“) ist unabhängig von Veri*factu, einer Regelung zu Softwarezertifizierung und Betrugsbekämpfung, die im Januar 2027 verpflichtend wird.
B2G ist seit 2015 nach Ley 25/2013 Pflicht. Wer einer spanischen öffentlichen Stelle mehr als 5.000 € in Rechnung stellt, reicht Rechnungen im Format Facturae über die Plattform FACe ein.
Empfänger müssen die kaufmännische Annahme oder Ablehnung sowie die vollständige Zahlung mit dem tatsächlichen Zahlungsdatum innerhalb von vier Kalendertagen nach Eintritt des Status melden (Samstage, Sonntage und landesweite Feiertage nicht eingerechnet). Die vollständige Zahlung muss in jedem Fall an die öffentliche Lösung gemeldet werden.
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